Aufstellung Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 7 "Rauenzell-Mitte"


Daten angezeigt aus Sitzung:  65. Stadtratssitzung, 21.02.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 65. Stadtratssitzung 21.02.2018 ö 6

Sachverhalt

Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke mit den Flurnummern: 8/1 (TF), 194, 194/3, 195/2, 196, 197, 199 (TF), 201/14 (TF) - alle Gemarkung Rauenzell und weist eine Gesamtgröße von etwa 1,1 ha auf.

Ziel und Zweck der Aufstellung des Bebauungsplans ist die Stärkung der Innenentwicklung durch die Schaffung von Wohnbaufläche. Das bisher unbebaute und vollständig von Bebauung umgebene Plangebiet soll städtebaulich entwickelt werden und in die vorhandene Bebauungsstruktur integriert werden. Des Weiteren soll der vorhandene Gehölzbestand im Geltungsbereich planungsrechtlich gesichert werden. Das Erfordernis der Planung liegt in der Schaffung von benötigten Wohnbauflächen bzw. Wohnraum und der dafür erforderlichen planungsrechtlichen Grundlage zur Sicherung der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung.

Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt nach § 13a BauGB als sogenannter „Bebauungsplan der Innenentwicklung“ und wird demzufolge im beschleunigten Verfahren durchgeführt. Die Voraussetzungen hierfür liegen vor, da es sich um eine (andere) Maßnahme der Innenentwicklung handelt, eine Fläche von weniger als 20.000 m² versiegelt wird und keine Schutzgüter nach § 1 Abs. 6 Nr. 7b BauGB (= Natura 2000-Gebiete, FFH- und Vogelschutzgebiete) beeinträchtigt werden. Für die Bebauungsplanaufstellung ist im beschleunigten Verfahren im Sinne des § 13a Abs. 3 Satz 1 Ziff. 1 BauGB keine Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB (strategische Umweltprüfung) erforderlich.

Das Planungsbüro Vogelsang hat in Zusammenarbeit mit Landschaftsplanung Klebe den Vorentwurf des Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 7 „Rauenzell-Mitte“ (Stand: 21.02.2018) bestehend aus Plan und textlichen Festsetzungen sowie der Begründung erstellt.

Das Planwerk wurde bereits in der Sitzung des BUL-Ausschusses vom 14.11.2017 vorgestellt. Auf den dortigen Beschluss wird verwiesen. Alle Korrekturen sind im nun vorliegenden Plan berücksichtigt.

Diskussionsverlauf

Aus den Reihen des Stadtratsgremiums kam folgender Vorschlag. Die Erdgeschossfußbodenhöhe darf an der höchsten Stelle nicht mehr als 30 cm über der bestehenden Geländeoberfläche bzw. über der Fahrbahnoberkante liegen. Die festgesetzten maximalen Gebäudehöhen sind dabei einzuhalten.

Beschluss

  1. Der Stadtrat beschließt aufgrund des § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch – BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 7 „Rauenzell-Mitte“ gemäß § 30 Abs. 1 BauGB im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB.

  1. Der Stadtrat billigt den vorgelegten Vorentwurf des Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 7 „Rauenzell-Mitte“ in der Fassung vom 21.02.2018 mit den vorgetragenen Änderungen.

  1. Der Stadtrat beschließt auf Grundlage des gebilligten Vorentwurfs die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss des Vorentwurfes des Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 7 „Rauenzell-Mitte“ sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit ortsüblich bekannt zu machen.

  1. Das Planungsbüro Vogelsang wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Dokumente
BBP Rauenzell_Plan_VORE (.pdf)
BBP Rauenzell_TextlFest_VORE (.pdf)

Datenstand vom 29.03.2018 07:31 Uhr