Änderung bestehender Werbung, Anbringung von Werbung am Neubau, Erstellung von Fahnenmasten


Daten angezeigt aus Sitzung:  72. Stadtratssitzung, 11.07.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 72. Stadtratssitzung 11.07.2018 ö 9

Sachverhalt

Die Verwaltung weist auf folgenden Sachverhalt hin:
Die momentan über dem Bebauungsplan liegende Veränderungssperre beinhaltet auch verfahrensfreie Werbeanlagen. Dieser Bauantrag wäre normalerweise nach Art. 57 BayBO verfahrensfrei.

Der Formhalber wird jedoch der BUL-Beschluss vom 05.06.2018 zitiert:
Folgender Sachverhalt wurde in der Sitzung des BUL-Ausschusses am 05.06.2018 beraten:
„Folgender Sachverhalt wurde in der Sitzung des BUL-Ausschusses am 23.05.2017 beraten:
„Bauantrag für die Änderung bestehender Werbung, Anbringung von Werbung am Neubau, Erstellung von 2 x 3 Fahnenmasten mit einer Höhe von 12 m von Hanife Akyildiz auf Flst. 843/5, Gemarkung Neunstetten, Am Eichelberg 4, Bebauungsplan Nr. 14 GE-Gebiet Regmannsdorf II.

Der BUL-Ausschuss fasste folgenden Beschluss: „Der BUL-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat die gemeindliche Einvernahme zu erteilen.
Abstimmungsergebnis 0:8
Abstimmungsbemerkung: Somit ist der Bauantrag abgelehnt.“

Im Stadtrat am 24.05.2017 erging folgender Beschluss: „Der Stadtrat beschließt die gemeindliche Einvernahme zu erteilen. Das Abstimmungsergebnis war 0:19.“
Die gemeindliche Einvernahme wurde somit nicht erteilt.

Durch das Landratsamt Ansbach erging am 13.11.2017 ein ablehnender Bescheid aufgrund der ablehnenden gemeindlichen Einvernahme und unserer Veränderungssperre.

Der neue Tekturantrag für die Änderung einer bestehenden Werbung und Antrag auf Anbringung von Werbung am Neubau mit Antrag auf Erstellung von 2x3 Fahnenmasten mit 10 m Höhe von Hanife Akyildiz auf Flst. 843/5, Gemarkung Neunstetten,
Am Eichelberg 4, Bebauungsplan Nr. 14 GE-Gebiet Regmannsdorf II, vom 09.01.2018.

Folgendes wurde im Tekturantrag geändert:
  • Die ursprünglich vorgesehenen 3 Schriftzüge werden in „Erotik Fantasy Haus“ geändert.  Die Logos entfallen ersatzlos.  
  • Die Höhe der beantragten 6 Werbefahnen werden von 12,00 m auf 10,00 m geändert.    

Rechtliche Würdigung

Gemäß Art. 57, Abs. 2, Nr. 6 BayBO sind Werbeanlagen mit einer freien Höhe bis 10 m, sowie, soweit sie in, auf oder an einer bestehenden baulichen Anlage errichtet werden, die damit verbundene Änderung der Nutzung oder der äußeren Gestalt der Anlage, im Geltungsbereich einer städtebaulichen oder Satzung nach Art. 81, die Regelungen über die Zulässigkeit, den Standort und die Größe der Anlage enthält, wenn sie den Festsetzungen der Satzung entspricht, verfahrensfrei.

Auszug aus den Bauordnungsrechtlichen Gestaltungsvorschriften des Bebauungsplanes Nr. 14, Gewerbegebiet Regmannsdorf II:

„2.4 Werbeanlagen sind grundsätzlich zulässig, dürfen jedoch nicht von der BAB A6 und von der Anschlussstelle aus sichtbar sein. Sämtliche Werbeanlagen bedürfen der Zustimmung der Stadt Herrieden.“

Der Stadtrat hat hierzu in seiner Sitzung am 03.05.2017 die Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 18 „Gewerbegebiet Regmannsdorf I + II“ beschlossen und die Veränderungssperre Nr. 1 erlassen.

Nach mehreren Gesprächen zwischen der Raum- und Landesplanung, Regierung von Mittelfranken, der Planerin Frau Vogelsang und dem Grundstückseigentümer, Herrn Nägelein konnte man sich auf eine weitere Nutzung durch Einzelhandel, auf der Teilfläche von Herrn Nägelein, im Bebauungsplan Nr. 18 „Gewerbegebiet Regmannsdorf I + II“, nicht einigen.

Die Verwaltung wird in der Sitzung eine mögliche weitere Vorgehensweise erläutern.“

Der BUL-Ausschuss fasste folgenden Beschluss:
„Der BUL-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat die gemeindliche Einvernahme zu erteilen“.

Das Abstimmungsergebnis war 0:6. Somit wurde der Bauantrag abgelehnt.

Beschluss

Der Stadtrat schließt sich der Empfehlung des BUL-Ausschuss an.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.07.2018 11:08 Uhr