Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage
Daten angezeigt aus Sitzung: 71. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss, 13.11.2018
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden) | 71. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss | 13.11.2018 | ö | 5.1 |
Sachverhalt
Bauantrag für den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage von Eva und Roland Schneider auf Flst. 524/1, Gemarkung Stadel, in Schönau.
Für das Bauvorhaben liegt bereits ein genehmigter Antrag auf Vorbescheid vor.
Rechtliche Würdigung
Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden. Seit der letzten Novellierung des Baugesetzes wird die Dachform im § 34 BauGB nicht mehr aufgeführt.
Beschluss
Der BUL-Ausschuss erteilt die gemeindliche Einvernahme.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Datenstand vom 11.12.2018 14:26 Uhr