Beschluss des Stadtrates über die Plakatierungsverordnung in der Altstadt
Daten angezeigt aus Sitzung:
75. Stadtratssitzung, 17.10.2018
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 16.05.2018 folgenden Beschluss über die Plakatierungsverordnung in der Altstadt gefasst:
„Der Stadtrat beschließt die Plakatierungsverordnung der Stadt Herrieden nicht. Der Sachverhalt wird nochmal im Ausschuss für Jugend, Kultur, Sport, Tourismus und Partnerschaften beraten.“
Die Verwaltung hat festgestellt, dass dieser Beschluss gemäß der aktuell gültigen Geschäftsordnung des Stadtrates formell rechtswidrig ist. Gemäß der Geschäftsordnung des Stadtrates ist für grundsätzliche Fragen des Straßenverkehrsrechts, Verkehrsplanungen, Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes und des Straßenverkehrsrechts der Bau-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss zuständig. Daher wird der Sachverhalt von der Verwaltung für den zuständigen Ausschuss vorbereitet.
Datenstand vom 12.03.2019 14:01 Uhr