Errichtung eines Antennenträgers inkl. Technikcontainer
Daten angezeigt aus Sitzung: 73. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss, 15.01.2019
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden) | 73. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss | 15.01.2019 | ö | 5.10 |
Sachverhalt
Bauantrag für die Errichtung eines Antennenträgers (55 m Stahlgittermast) inkl. eines Technikcontainers von der DFMG Deutsche Funkturm GmbH, RV Nürnberg, Bayreuther Straße 1, auf Flst. 847, Gemarkung Neunstetten, Nähe Esbach.
Der Bauantrag wurde direkt am Landratsamt abgegeben. Nun bittet das Landratsamt Ansbach die Stadt Herrieden um ihr gemeindliches Einvernehmen.
Rechtliche Würdigung
Das Bauvorhaben liegt direkt angrenzend an der Abgrenzung des Bebauungsplans Nr. 16.1 „Logistikzentrum Esbach“ im Außenbereich. Im Außenbereich ist ein Vorhaben nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung ist und wenn es
„…2. der öffentlichen Versorgung mit Elektrizität, Gas, Telekommunikationsdienstleistung, Wärme und Wasser, der Abwasserwirtschaft oder einem ortsgebundenen gewerblichen Betrieb dient ... (§ 35 BauGB, Abs. 1, Nr.2)…“.
Beschluss
Der BUL-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat die gemeindliche Einvernahme zu erteilen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 7
Datenstand vom 15.04.2019 11:21 Uhr