Formlose Bauvoranfrage zum Bau eines Einfamilienhauses mit Garage
Daten angezeigt aus Sitzung:
88. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss, 21.01.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Formlose Bauvoranfrage für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage von Svenja Schlumprecht und Michael Maurer auf Flst. 95, Gemarkung Hohenberg, in Hohenberg.
Die Bauherren beabsichtigen die Errichtung eines zweigeschossigen Einfamilienhauses mit Doppelgarage. Als Dachform vorgesehen ist ein Walmdach mit anthrazitfarbener Ziegeleindeckung. Der mögliche Anschluss an die vorhandene Wasser- und Kanalleitungen liegt ca. 40 m entfernt. Ein Verlegen der Leitungen im öffentlichen Grund entlang der Gemeindestraße ist möglich. Die anfallenden Kosten sind von den Bauherren zu übernehmen. Des Weiteren sind die Kanal- und Wasserherstellungsbeiträge zu entrichten.
Rechtliche Würdigung
Das Bauvorhaben liegt im unüberplanten Gebiet des Ortsteils Hohenberg, der FNP-Plan sieht dort eine gewerbliche Baufläche vor. Das Baugrundstück liegt mit einer ausreichenden Breite an der Erschließungsstraße an, die Erschließung ist gesichert. Das Bauvorhaben wäre durch ein Heranrücken an die vorhandene Bebauung städtebaulich vertretbar und nach § 34 BauGB genehmigungsfähig. Die vorhandene Bebauung des Nachbarn wurde im Rahmen eines Bauleitplanverfahrens (V+E-Plan) genehmigt.
Beschluss
Der BUL-Ausschuss stellt den Tagesordnungspunkt zurück. Vor Beschlussfassung sollen Grundstücksverhandlungen mit dem Eigentümer des Flurstückes
hinsichtlich einer Gesamtüberplanung geführt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
Datenstand vom 20.03.2020 11:07 Uhr