Errichtung einer Lärmschutzwand
Daten angezeigt aus Sitzung:
89. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss, 11.02.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Bauantrag – Errichtung einer Lärmschutzwand von Markus Brenner auf Flst. 465/36, Gemarkung Herrieden im Bebauungsplan Nr. 6 „Am Mühlfeld“, Dombühler Str. 34 a.
Folgende Befreiungen werden beantragt:
- Errichtung einer Mauer anstatt Holzlattenzaun
- Höhe von 2,50 m anstatt 0,80 m.
Die Befreiungen sind vertretbar. Durch die zwischenzeitliche Zunahme des Verkehrs ist eine Lärmschutzmaßnahme erforderlich. Die Verwaltung empfiehlt die Erteilung der Befreiung für die Errichtung einer Lärmschutzwand mit der Höhe von 2,50 m nur entlang der vielbefahrenen Umgehungsstraße und entlang der Neunstettenerstraße zu erteilen.
Finanzielle Auswirkungen
Das Bauvorhaben befindet sich in einem überplanten Gebiet, im Bebauungsplan Nr. 6 „Am Mühlfeld“ und ist nach § 30 BauGB genehmigungsfähig.
Beschluss
Der BUL-Ausschuss stellt den TOP zurück. Vor Beschlussfassung soll mit Herrn Reule vom Staatlichen Straßenbauamt Kontakt, hinsichtlich Verkehrszählung bzw. Lärmmessungen für den Bereich der Staatsstraße 2249 und Kreisverkehr, aufgenommen werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
Datenstand vom 20.03.2020 11:13 Uhr