Formlose Bauvoranfrage zum Bau eines Einfamilienhauses mit Garage


Daten angezeigt aus Sitzung:  90. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss, 10.03.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden) 90. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss 10.03.2020 ö 5.4

Sachverhalt

Formlose Bauvoranfrage für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage von Svenja Schlumprecht und Michael Maurer auf Flst. 95, Gemarkung Hohenberg, in Hohenberg.

Folgender Sachverhalt wurde in der Sitzung des BUL-Ausschusses am 21.01.2020 beraten:
„Die Bauherren beabsichtigen die Errichtung eines zweigeschossigen Einfamilienhauses mit Doppelgarage. Als Dachform vorgesehen ist ein Walmdach mit anthrazitfarbener Ziegeleindeckung. Der mögliche Anschluss an die vorhandene Wasser- und Kanalleitungen liegt ca. 40 m entfernt. Ein Verlegen der Leitungen im öffentlichen Grund entlang der Gemeindestraße ist möglich. Die anfallenden Kosten sind von den Bauherren zu übernehmen. Des Weiteren sind die Kanal- und Wasserherstellungsbeiträge zu entrichten.“

Der BUL-Ausschuss fasste folgenden Beschluss:

„Der BUL-Ausschuss stellt den Tagesordnungspunkt zurück. Vor Beschlussfassung sollen Grundstücksverhandlungen mit dem Eigentümer des Flurstückes hinsichtlich einer Gesamtüberplanung geführt werden.“

Mittlerweile wurde ein Gespräch mit den Grundstückseigentümern geführt. Das Ergebnis wird von der Verwaltung erläutert.

Rechtliche Würdigung

Das Bauvorhaben liegt im unüberplanten Gebiet des Ortsteils Hohenberg, der FNP-Plan sieht dort eine gewerbliche Baufläche vor. Das Baugrundstück liegt mit einer ausreichenden Breite an der Erschließungsstraße an, die Erschließung ist gesichert. Das Bauvorhaben wäre durch ein Heranrücken an die vorhandene Bebauung städtebaulich vertretbar und nach § 34 BauGB genehmigungsfähig. Die vorhandene Bebauung des Nachbarn wurde im Rahmen eines Bauleitplanverfahrens (V+E-Plan) genehmigt.

Beschluss

Der BUL-Ausschuss stellt die gemeindliche Einvernahme für die Bebauung (Fluchtlinie bebautes Nachbargrundstück) in Aussicht. Eine formelle Bauvoranfrage ist einzureichen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 02.06.2020 16:23 Uhr