Errichtung eines Erdwalls im Zuge der Produktionserweiterung
Daten angezeigt aus Sitzung: 95. Stadtratssitzung, 05.02.2020
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Stadtrat (Stadt Herrieden) | 95. Stadtratssitzung | 05.02.2020 | ö | 10 |
Sachverhalt
Folgender Sachverhalt wurde in der Sitzung des BUL-Ausschusses am 21.01.2020 beraten:
„Bauantrag für die Errichtung eines Erdwalls im Zuge der Produktionserweiterung der Firma Schüller Möbelwerk KG auf Flst. 730, Gemarkung Herrieden, Rother Straße 1.“
Der BUL-Ausschuss fasste folgenden Beschluss:
„Der BUL-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat die gemeindliche Einvernahme und die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zu erteilen.“
Rechtliche Würdigung
Das Bauvorhaben liegt in einem überplanten Gebiet im Bebauungsplan Nr. 19 Gewerbegebiet „Rother Straße“. Für die Errichtung der Feuerwehraufstellflächen, am Rande des Erdwalls, ist eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erforderlich. Die Grundzüge der Planung werden nicht beeinträchtigt. Das Vorhaben ist genehmigungsfähig.
Beschluss
Der Stadtrat schließt sich der Empfehlung des BUL-Ausschusses an.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Die Stadtratsmitglieder Manfred Niederauer und Max Heller haben wegen persönlicher Beteiligung an der Abstimmung nicht teilgenommen.
Datenstand vom 10.03.2020 17:01 Uhr