Das Planungsbüro Vogelsang in Zusammenarbeit mit dem Landschaftsbüro Klebe aus Nürnberg stellen in der Sitzung den Entwurf zur Änderung des Bebauungsplan Nr. 20 „Steinweg“ vor.
Der Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 20 „Steinweg“ wurde mit Satzungsbeschluss vom 03.04.2019 beschlossen. Ziel und Zweck dieser Bebauungsplanaufstellung war die Wiedernutzbarmachung von teilweise brachliegenden aber bereits bebauten sowie versiegelten Flächen. Es sollte damit keine Entwicklung bisher unbebauter Flächen, sondern vielmehr durch den Umbau und die Aufwertung vorhandener Strukturen eine untergenutzte innerörtliche Fläche einer neuen Nutzung zugeführt werden.
Für das Gebiet wurde damals eine gemischte Nutzung mit großflächigem Lebensmitteleinzelhandel, Wohnen, Büros, Dienstleistungsnutzungen und Räume für freie Berufe (bspw. heilkundliche Berufe) vorgesehen.
Nachdem diese Nutzung jedoch nicht mehr angedacht ist und mittlerweile ein Gesamtkonzept mit unterschiedlichen verdichteten Wohnformen sowie einer Kindertagesstätte für das Areal vorliegt, soll der vorhandene städtebauliche Missstand durch die Schaffung von Planungsrecht für die geänderten Planungsabsichten beseitigt werden. Im Sinne der Innenentwicklung sollen im Plangebiet unterschiedliche Wohnformen in verdichteter Bauweise in zentraler und fußläufig oder mit dem Rad gut angebundener Lage Herriedens realisiert werden.
Da für das Plangebiet derzeit bereits Planungsrecht nach § 30 BauGB („qualifizierter Bebauungsplan“) besteht, ist zur Umsetzung der o.a. Planungsziele im Sinne einer städtebaulichen Ordnung und Entwicklung die Änderung des rechtsverbindlichen Bebauungs- und Grünordnungsplans erforderlich.
Die Änderung des Bebauungsplans erfolgt nach § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren. Die Voraussetzungen liegen hierfür vor, da es sich hierbei um die Wiedernutzbarmachung von Flächen handelt, eine Fläche von weniger als 20.000 m² versiegelt wird und keine Schutzgüter nach § 1 Abs. 6 Nr. 7b BauGB (= Natura 2000-Gebiete, FFH- und Vogelschutzgebiete) beeinträchtigt werden. Für die Bebauungsplanänderung ist im beschleunigten Verfahren im Sinne des § 13a Abs. 3 Satz 1 Ziff. 1 BauGB keine Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB (strategische Umweltprüfung) erforderlich.
Das Plangebiet umfasst die Flurstücke mit den Flurnummern: 929/1 (TF), 951/15 (TF), 959/5, 959/6, 961/4, 1000/36 (TF), 1000/37 (TF), 1667/175, 1667/27 (TF), 1919/2, 1920, 1920/3, 1921/3, 1921/4 und 1930 (TF), alle Gemarkung Herrieden.
Die Gesamtgröße des Geltungsbereichs umfasst etwa 1,49 ha.
Die Unterlagen werden bis zum 23. Juli 2021 ins RIS eingestellt.
In der heutigen Sitzung soll über den Vorentwurf und die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (gemäß § 3 Abs. 1 BauGB) sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden (gemäß § 4 Abs. 1 BauGB) beraten werden.