Antrag auf Vorbescheid - Errichtung von zwei Einfamilienwohnhäusern


Daten angezeigt aus Sitzung:  14. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses, 08.06.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden) 14. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses 08.06.2021 ö 6.2

Sachverhalt

Antrag auf Vorbescheid für die Errichtung von zwei Einfamilienwohnhäusern mit Garage von Anton Schlumprecht auf Flst. 95, Gemarkung Hohenberg, in Hohenberg.
Ein Erschließungsplan vom Ing.-Büro Heller liegt dem Antrag bei.


Folgende Beschlüsse wurden bis jetzt gefasst:

Behandlung in der BUL-Sitzung am 21.01.2020:
„Der BUL-Ausschuss stellt den Tagesordnungspunkt zurück. Vor Beschlussfassung sollen Grundstücksverhandlungen mit dem Eigentümer des Flurstückes hinsichtlich einer Gesamtüberplanung geführt werden.“ 

Behandlung in der BUL-Sitzung am 10.03.2020:
„Der BUL-Ausschuss stellt die gemeindliche Einvernahme für die Bebauung (Fluchtlinie bebautes Nachbargrundstück) in Aussicht. Eine formelle Bauvoranfrage ist einzureichen.“

Behandlung in der BV-Sitzung am 19.01.2021:
„Der BV-Ausschuss hält am Beschuss des BUL-Ausschusses vom 21.01.2020 fest. Es sollen nochmals Gespräche mit dem Eigentümer geführt werden, wobei die verschiedenen Möglichkeiten einer Bebauung aufgezeigt werden sollen.“

In dem nun vorgelegten Antrag auf Vorbescheid wurde das westliche Einfamilienhaus näher an die vorhandene Bebauung gerückt.  


Rechtliche Würdigung

Das Bauvorhaben liegt im unüberplanten Gebiet des Ortsteiles Hohenberg, der Entwurf des FNP sieht dort eine gewerbliche Baufläche vor, diese wäre im weiteren Verfahren in eine Wohnbau- oder Mischbaufläche umzuwandeln.  Das Baugrundstück liegt mit einer ausreichenden Breite an der Erschließungsstraße an, die Erschließung ist gesichert. Die Kosten für den Kanal- und Wasseranschluss sind im Rahmen einer zu schließenden Vereinbarung vom Bauherrn zu übernehmen. Städtebaulich sinnvoller ist eine Bebauung des Baugrundstückes angrenzend an die nördliche Wohnbebauung. Jedoch kann man aus städtebaulicher Sicht bei der nun vorgesehenen Bebauung mit zwei Wohnhäusern dies als Ortsabrundung sehen und eine Genehmigungsfähigkeit nach § 34 BauGB vertreten. Die vorhandene Bebauung des Nachbarn wurde im Rahmen eines Bauleitplanverfahrens (V+E-Plan) genehmigt. Auch dieses Vorhaben bedarf eines V+E Plans

Beschluss

Der BV-Ausschuss stimmt dem Antrag auf Vorbescheid zu. Die Erschließung soll über Flst. 96, Gemarkung Hohenberg erfolgen, damit eine Erschließung der Restfläche gewährleistet ist. Der Antrag wird an die Baugenehmigungsbehörde weitergeleitet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.07.2021 12:00 Uhr