Förderung von Marktautomaten für regionale und / oder faire Produkte


Daten angezeigt aus Sitzung:  5. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Soziales, 18.05.2021

Beratungsreihenfolge

Sachverhalt

Der KSS-Ausschuss hat in seiner Sitzung am 16.03.2021 dem Stadtrat empfohlen, folgender Förderung zuzustimmen:
       „Förderung von Marktautomaten für regionale und/oder faire Lebensmittel
Um vorrangig die Ortsteile zu stärken, gewährt die Stadt Herrieden zur Errichtung eines Marktautomaten für regionale und/oder faire Lebensmittel bis zu 50 % jedoch max. 6.000 Euro der Investitionskosten. Jedoch muss der Antragsteller im Vorfeld sämtliche zur Verfügung stehende anderweitige Fördermöglichkeiten nutzen und dies nachweisen. Diese Fördermittel werden vor Ermittlung der Zuschusshöhe durch die Stadt in Abzug gebracht.
Eine weitere Fördervoraussetzung ist, dass der Bau- und Verkehrsausschuss, nach angemessener Standortanalyse (Automatendichte und Sortiment), den gewählten Standort für sinnvoll erachtet.
Außerdem muss der Automat 6 Jahre betrieben werden. Wird dies nicht eingehalten, müssen die Fördergelder anteilig zurückgezahlt werden.
Eine Bewilligung erfolgt nur im Rahmen der im Haushalt zur Verfügung stehenden Mittel.“

Der Stadtrat hat sich in seiner Sitzung am 05.05.2021 mit diesem Thema befasst. In der Aussprache wurde folgende Ergänzung vorgeschlagen und kontrovers diskutiert: „Eine Gewährung der Förderung erfolgt im jeweiligen Ortsteil vorrangig an Vereine.“ In der Abstimmung fand weder der Beschlussvorschlag mit der Ergänzung, noch der vom Ausschuss empfohlene Beschlussvorschlag eine Mehrheit. Allerdings wurde in der Diskussion deutlich, dass eine Mehrheit grundsätzlich eine Förderung für Marktautomaten befürwortet. Deshalb berät heute der Ausschuss erneut. Die Verwaltung schlägt folgende Formulierung vor:

Förderung von Marktautomaten in den Herrieder Ortsteilen

  1. Um in den Ortsteilen die Versorgungslage zu verbessern, fördert die Stadt Herrieden die Errichtung von Marktautomaten. 
  2. Es werden bis zu 50 % jedoch max. 6.000 Euro der Investitionskosten zur Errichtung eines Marktautomaten für regionale und/oder faire Lebensmittel in einem Ortsteil gewährt. 
  3. Antragsteller können Privatpersonen, Unternehmer oder Vereine des jeweiligen Ortsteils sein. 
  4. Der Antragsteller muss im Vorfeld sämtliche zur Verfügung stehende anderweitige Fördermöglichkeiten, über die er von der Stadtverwaltung auf Nachfrage informiert wird, nutzen und dies nachweisen.  Diese Fördermittel werden vor Ermittlung der Zuschusshöhe durch die Stadt in Abzug gebracht. 
  5. Eine weitere Fördervoraussetzung ist, dass der Bau- und Verkehrsausschuss, nach angemessener Standortanalyse (Automatendichte und Sortiment), den gewählten Standort für sinnvoll erachtet und die Förderung bewilligt. 
  6. Der Automat muss mindestens 6 Jahre betrieben werden. Wird dies nicht eingehalten, müssen die Fördergelder anteilig zurückgezahlt werden. 
  7. Eine Bewilligung erfolgt nur im Rahmen der im Haushalt zur Verfügung stehenden Mittel. 

Beschluss

Der KSS-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat, der Förderung der Marktautomaten mit den Ergebnissen aus der heutigen Sitzung zuzustimmen:

  1. Um in den Ortsteilen die Versorgungslage zu verbessern, fördert die Stadt Herrieden die Errichtung von Marktautomaten.
  2. Es werden bis zu 50 % jedoch max. 6.000 Euro der Kosten, die für den Kauf eines Marktautomaten für regionale und/oder faire Lebensmittel anfallen, gewährt. 
  3. Der Automat muss mindestens 6 Jahre betrieben werden. Wird dies nicht eingehalten, müssen die Fördergelder anteilig zurückgezahlt werden.
  4. Im Falle einer Automatenmiete werden jährlich 50% für den Unterhalt (nicht Betriebskosten) max. 1000,-€ jährlich an Förderung gewährt. Der max. Förderzeitraum beträgt im Falle der Automatenmiete 6 Jahre. 
  5. Antragsberechtigt ist ausschließlich der Betreiber. Betreiber können sein: Vereine, Privatpersonen oder Unternehmer aus Herrieden. 
  6. Geht ein Förderantrag bei der Stadt Herrieden ein, wird dies zunächst als Bekanntgabe im Bau- und Verkehrsausschuss und im Amtsblatt angezeigt. Erst in der darauffolgenden Sitzung berät der Bau- und Verkehrsausschuss über den Förderantrag. 
  7. Der Antragsteller muss im Vorfeld sämtliche zur Verfügung stehende anderweitige Fördermöglichkeiten, über die er von der Stadtverwaltung auf Nachfrage informiert wird, nutzen und dies nachweisen.  Diese Fördermittel werden vor Ermittlung der Zuschusshöhe durch die Stadt in Abzug gebracht.
  8. Eine weitere Fördervoraussetzung ist, dass der Bau- und Verkehrsausschuss, nach angemessener Standortanalyse (Automatendichte und Sortiment), den gewählten Standort für sinnvoll erachtet und die Förderung bewilligt. Bei der Prüfung des Antrags spielen der Ortsbezug, die Erstmaligkeit einer Antragsstellung und die Sozialverträglichkeit eine besondere Rolle.
  9. Eine Bewilligung erfolgt nur im Rahmen der im Haushalt zur Verfügung stehenden Mittel.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.09.2021 14:01 Uhr