Erstberatung für Leerstandsimmobilien
Daten angezeigt aus Sitzung:
22. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses, 08.02.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
In Ergänzung zum kommunalen Förderprogramm zur Aktivierung von Leerstand wurde nun zusammen mit der Region Hesselberg ein weiteres Förderprogramm für die Aktivierung von Bestandsimmobilien auf den Weg gebracht.
Für alle Wohnimmobilien mit dem Baujahr 1962 oder älter, die nicht im Bereich der Städtebauförderung oder einer aktuellen Dorferneuerung liegen, kann eine Sanierungs-Erstberatung von erfahrenen Architektinnen und Architekten (in Herrieden: jechnerer architekten stadtplaner, Architektur und Sachverständigenbüro C.PFISTER) in Anspruch genommen werden. Mögliche Beratungsgegenstände: Altersgerechter und barrierefreier Umbau, Energetische Sanierung, Konzeptideen zur Nutzung, Material- und Gestaltungsideen, Hinweise zu Fördermöglichkeiten, Kostenschätzung. Der Antragsteller leistet eine Schutzgebühr von 100,- €. Ansprechpartner: Matthias Hörr, matthias.hoerr@region-hesselberg.de, Telefon: 09836/9709699
Der Flyer ist im RIS hinterlegt.
Datenstand vom 23.03.2022 08:37 Uhr