Aufstellung Bebauungsplan Nr. 7 für das Wohngebiet "Halmonslache" im Ortsteil Neunstetten zur Einbeziehung von Außenbereichsflächen gem. § 13b BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  36. Stadtratssitzung, 27.07.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 36. Stadtratssitzung 27.07.2022 ö 5

Sachverhalt

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes für das Wohngebiet „Halmonslache“ im OT Neunstetten, zur Einbeziehung von Außenbereichsflächen soll die Voraussetzung für die Entwicklung neuer Wohnbauflächen geschaffen werden.

Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplanes ist die bedarfsgerechte Schaffung von Wohnbauflächen, das bisher landwirtschaftlich genutzte Grundstück soll als Wohngebiet entwickelt werden. Dem Bedarf entsprechend wird ein allgemeines Wohngebiet gem. § 4 BauNVO ausgewiesen. Ziel des Bebauungsplanes ist, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine geordnete bedarfsgerechte städtebauliche Entwicklung zu schaffen.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt nach § 13b BauGB, zur Einbeziehung von Außenbereichsflächen. Die Voraussetzungen dafür liegen vor, da es sich um eine Fläche mit weniger als 10.000 Quadratmetern handelt, die sich an im Zusammenhang bebauter Ortsteile anschließt. Das geplante Gebiet schließt im Osten und Süden an bestehende Bebauung an. Durch die Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes ist die Zulässigkeit von Wohnnutzungen auf den Flächen begründet.

Die Größe des Plangebietes innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches beträgt ca. 5.600 m² und umfasst Teilflächen der Flurstücke mit den Flst.Nrn. 575, 573 (Verkehrsfläche), 567 (Verkehrsfläche) und 603 (Leutershausener Straße) der Gemarkung Neunstetten.

Diskussionsverlauf

Herr Enz schlägt vor, bei der Planung auch die Erweiterung im Auge zu behalten und die Erschließungsstraße mit vorzusehen.

Beschluss

  1. Der Stadtrat beschließt, die Aufstellung des Bebauungsplanes für das Wohngebiet „Halmonslache“ nach § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch – BauGB im beschleunigten Verfahren gem. § 13b BauGB. Planungsziel ist die Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes (WA) gemäß § 4 BauNVO.

  1. Der räumliche Geltungsbereich ist im beiliegenden Lageplan gekennzeichnet.

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich zu veröffentlichen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Dokumente
Anlage Aufstellungsbeschluss (.pdf)

Datenstand vom 26.09.2022 09:02 Uhr