Bekanntgabe des Ergebnisses der Jahresrechnung 2021 und Verweis in den Rechnungsprüfungsausschuss


Daten angezeigt aus Sitzung:  37. Stadtratssitzung, 21.09.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 37. Stadtratssitzung 21.09.2022 ö 5

Sachverhalt

Nach Art. 102 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GO) ist die Jahresrechnung nach Abschluss des Haushaltsjahres aufzustellen und dem Stadtrat vorzulegen. Gemäß Art. 102 Abs. 1 GO ist in der Jahresrechnung das Ergebnis der Haushaltswirtschaft einschließlich des Standes des Vermögens und der Verbindlichkeiten zu Beginn und am Ende des Haushaltsjahres auszuweisen. Bei der Haushaltswirtschaft nach den Grundsätzen der Kameralistik besteht die Jahresrechnung aus dem kassenmäßigen Abschluss und der Haushaltsrechnung. Die Jahresrechnung ist durch einen Rechenschaftsbericht zu erläutern. Die Jahresrechnung 2021 des Haushalts wird mit den Anlagen dem Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Herrieden gem. Art. 102 GO i. V. m. §§ 77 ff KommHV-Kameralistik vorgelegt. 

Die Jahresrechnung 2021 schließt mit folgenden Ergebnissen ab:

Jahresrechnung (31.12.): 
2021
2020
a) Verwaltungshaushalt in Einnahmen u. Ausgaben: 

30.209.941,60 €
26.571.893,96 €
b)  Vermögenshaushalt in Einnahmen u. Ausgaben:       
8.977.162,22 €
7.853.868,78 €
c)  Gesamthaushalt:
39.187.103,82 €
34.425.762,74 €
Jahresüberschuss/fehlbetrag:
876.688,74 €
 10.252,37 €
Die Zuführung vom VerwHH an den VermögensHH beträgt:
6.880.709,65 €
4.321.685,70 €
Die Zuführung zur Allgemeinen Rücklage beträgt: 
               876.688,74 €

10.252,37 €
Die Sonderrücklagen betragen:
2.974.716,02 €
2.474.417,04 €
Der Schuldenstand betrug: 
   5.139.347,28 €
4.022.558,41 €

Im Haushaltsjahr 2021 wurde ein Darlehen in Höhe von 1,5 Mio. € für die Sanierung der Abwasseranlage in Anspruch genommen (Planansatz 2021: 2.662.571,00 €).
Verschuldung pro Kopf im Kernhaushalt geplant für 12/2021: 788,40 €, tatsächlich: 632,38 €. 

Beschluss

Nachdem der Stadtrat die Jahresrechnung 2021 zur Kenntnis genommen hat, verweist er diese zur Prüfung in den Rechnungsprüfungsausschuss.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.10.2022 09:22 Uhr