Mögliche Ergänzung zu den Kriterien für die Vergabe von Bauplätzen


Daten angezeigt aus Sitzung:  31. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses, 29.11.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden) 31. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses 29.11.2022 ö 8

Sachverhalt

Folgender Sachverhalt wurde in der Sitzung des BV-Ausschusses am 08.11.2022 beraten:

In der Sitzung des BV-Ausschusses wurde folgender Beschluss gefasst:

Der BV-Ausschuss beschließt, dass die Kriterien entsprechend der heutigen Beratung und Vorschläge überarbeitet werden sollen.“

In der Diskussion erging die Bitte an die Verwaltung, Beispielrechnungen vorzulegen.
Die Verwaltung hat folgende Beispiele erarbeitet:

Beispiel 4 aus der BV-Sitzung am 21.06.2022.

Beispiel: Ehepaar, wohnen in Herrieden, arbeiten in Herrieden (mehr als 5 Jahre), 2 erwachsene Kinder, kein Verein, Wohneigentum:
300 Punkte, 200 Punkte, 0 Punkte, 0 Punkte, - 2000 Punkte somit Gesamtpunkte – 1500.

Neues Beispiel mit der vorgeschlagenen Berechnung mit angenommen Multiplikatoren (die ebenfalls noch zu beschließen sind).

Beispiel: Paar, wohnt in Herrieden, arbeitet in Herrieden (mehr als 5 Jahre), 2 erwachsene Kinder, kein Verein, (wie altes Beispiel – 500 Gesamtpunkte).

Berechnungsbeispiele:
Kein Eigentum:                 x 1,2        = 600 Gesamtpunkte
Kein Eigentum alternativ:         x 1,5        = 750 Gesamtpunkte
Wohneigentum 1 Haus:           +/-         = 500 Gesamtpunkte. 
Mehr als 1 Haus:                   x 0,8         = 400 Gesamtpunkte. 
Mehr als 1 Haus (alternativ):  x 0,6        = 300 Gesamtpunkte.

Hinsichtlich der Vertragsstrafe wird die Aufnahme eines Festbetrages vorgeschlagen. Dieser Festbetrag kann je nach falscher Aussage je nach Kriterium vom Ausschuss festgelegt werden. Hierzu steht die rechtliche Einschätzung noch aus. 

Diskussionsverlauf

Die rechtliche Einschätzung für die Vertragsstrafe wird von der Verwaltung noch eingeholt.

Beschluss

Der BV-Ausschuss beschließt, dass folgende Kriterien für Wohneigentum in den Punktekatalog aufgenommen werden sollen: Kein Eigenheim x 1,5 der Gesamtpunkte, ein Eigenheim keine Multiplizierung – sprich die Gesamtpunkte bleiben, mehr als ein Eigenheim x 0,6 der Gesamtpunkte.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 18.01.2023 08:28 Uhr