In der Stadtratssitzung vom 05.07.2023 fand eine Beratung statt, um die Option eines Kompromisses zwischen den noch verbliebenen beiden Nutzungsvarianten zur erreichen. Nachdem kein Kompromiss erreicht werden konnte, wurde in der Stadtratssitzung vom 20.09.2023 beschlossen, welche Aspekte für die vergleichende Betrachtung vom Projektsteuerer, Herrn Jürgen Ziegler, weiter untersucht werden sollen. Entsprechend dem Beschluss hat Herr Ziegler die beiden noch verbliebenden Nutzungsvarianten unter Berücksichtigung folgender Aspekte untersucht:
- Investitionskosten
- Wartungs- und Instandhaltungskosten
- Kosten des Betriebes
- Förderkulisse
- Funktionalität
- Auslastung der einzelnen Nutzungsbereiche
- Arbeitsschutzrechtliche Aspekte
- Anforderungen Tragwerksplanung / Brandschutz / Nutzlasten
- Planerische Schwierigkeiten aufgrund des Denkmals
- Parkplatzbedarf
- Öffentliche Zugänglichkeit
- Verträglichkeit der verschiedenen Nutzungsbereiche
- Ausreichende Infrastruktur, Nebenflächen und Entwicklungsflächen
- Barrierefreiheit
- Synergien mit BT DEFGHI
Im Laufe der Diskussion in der vergangenen Stadtratssitzung zu diesem Thema, wurden die zu beratenden Aspekte noch um folgende Punkte erweitert:
• „Vor einer endgültigen Entscheidung zum Stadtschloss muss die zukünftig finanzielle Entwicklung der Stadt Herrieden in verschiedenen Szenarien beleuchtet werden.
• Folgende Aspekte müssen bei der vergleichenden Betrachtung der Nutzungsvarianten noch betrachtet werden:
- Investitionskosten (inkl. Basis der Ermittlung)
- Förderkulisse – Aussage zur Förderhöhe einholen, soweit möglich;
- Steigerung der Attraktivität der Altstadt;
- Frage nach Auswirkung auf zusätzliche Kaufkraft für die Altstadt;
- Außenwirkung für die Stadt Herrieden;
- Ergebnisse aus bisherigem Bürgerbeteiligungsprozess;
- Historie des Gebäudekomplexes;
- Der neue Saal soll deutlich mehr als 200 Plätze bieten;
- Restflächen ergeben sich nach Planung des Saals;
• Die Fraktionen werden ggf. eine Priorisierung bzw. Gewichtung der Einzelaspekte vornehmen;
• Ansprüche der Befürworter eines Saales;“
Bei den unterschiedlichen Nutzungskonzepten herrscht noch Uneinigkeit über die Bezeichnungen. Es stehen sich zwei Konzepte gegenüber, wobei das eine Konzept den Schwerpunkt Bürgerservicestelle/Verwaltung, kurz Bürgerzentrum aufweist, das andere Konzept durch einen großen Veranstaltungssaal geprägt ist, daher kurz Veranstaltungszentrum. Von den Befürwortern dieses Nutzungskonzeptes wird für dieses Konzept ebenfalls die Bezeichnung „Bürgerzentrum“ favorisiert.
Die beiden Konzepte umfassen folgende Bestandteile:
Bürgerzentrum
- Verwaltung (Umzug der Verwaltung aus dem jetzigen Rathaus ins Stadtschloss)
- Servicestelle für Bürger und Touristen
- Geeignete Räumlichkeiten zur Stärkung des Biergartens, wetter- und saisonunabhängiger Betrieb für Pächter soll sichergestellt werden
- Räume für öffentliche Nutzung, z.B. vhs, Ausstellungsflächen
- museumspädagogische Angebote
Veranstaltungszentrum (Uneinigkeit besteht über die Bezeichnung des Nutzungskonzeptes mit großem Saal ohne Verwaltung. Von den Befürwortern dieses Nutzungskonzeptes wird ebenfalls die Bezeichnung „Bürgerzentrum“ favorisiert)
- Saal für Großveranstaltungen (mehr als 200 Plätze bis 370 Plätze)
- Gastronomie
- Entwicklungsflächen
- Ausstellungsflächen
- Museum
Herr Ziegler wird in der heutigen Sitzung die beiden Nutzungskonzepte entsprechend dem Beschluss vom 20.09.2023 einander vergleichend gegenüberstellen. Im RIS ist der Vortrag für die Ratsmitglieder eingestellt.
Die Fraktionen hatten die Möglichkeit, im Vorfeld Fragen einzureichen. Diese wurden zum Teil schon bei der aktualisierten Version der Präsentation berücksichtigt. Später eingegangene Fragen werden im Nachgang zur Präsentation separat beantwortet.
Außerdem ging den Stadträten eine Stellungnahme der Altstadtfreunde per E-Mail zu, diese wird ins RIS eingestellt.
Für die heutige Sitzung ist vorgesehen, dass zunächst Herr Ziegler am Stück die Präsentation vorträgt. Die Mitglieder des Rates werden gebeten, sich bei Fragen zu den einzelnen Folien entsprechende Notizen zu machen.
Im Nachgang zur Präsentation werden Sachfragen aus dem Gremium von Herrn Ziegler beantwortet.
Anschließend folgen die Diskussion und Aussprache.
Die Entscheidung für ein Nutzungskonzept entspricht einer Grundsatzentscheidung.
Bis zur Realisierung des Projekts sind weitere Entscheidungen erforderlich.
In der heutigen Sitzung gilt es das Nutzungskonzept zu beschließen. Im Anschluss muss die Entwurfsplanung mit Kostenberechnung (LPH3) erstellt werden. Außerdem müssen TGA (Technische Gebäudeausrüstung) und Tragwerk inklusive Bauphysik und Brandschutz beauftragt bzw. abgerufen werden damit alle Unterlagen für die von der Bürgermeisterin einzuberufende Fördergeberkonferenz (u. a. Regierung, Denkmalbehörden, Bundesförderstelle) vorliegen. Das Architekturbüro BCH ist bereits bis zur Leistungsphase (LPH 4) beauftragt.
Die zeitliche Abfolge der baulichen Maßnahmen wird der jeweiligen Haushaltslage durch Beschluss des Stadtrats angepasst.
Um den Fraktionen die Gelegenheit zu geben, sich zu den in der heutigen Sitzung dargestellten Sachverhalten abschließend auszutauschen, wird für den 04.12.2023 bei Bedarf eine Sondersitzung für die Beschlussfassung einberufen.