Einführung einer Stadtmedaille


Daten angezeigt aus Sitzung:  15. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Soziales, 23.05.2023

Beratungsreihenfolge

Sachverhalt

Während der Diskussion über die Anpassung der Ehrungsrichtlinien kam der Gedanke zu einer Stadtmedaille auf. Die Verwaltung stellt die Erweiterung der Ehrungsrichtlinie wie folgt zur Diskussion:


RICHTLINIEN
der Stadt Herrieden
über Ehrungen im sportlichen und ehrenamtlichen Bereich

Die Richtlinie unterscheidet Ehrungen in folgenden Bereichen: 



1. Ehrungen im sportlichen Bereich für Einzelsportler und Mannschaften

Die Stadt Herrieden würdigt sportliche Leistungen durch die Verleihung von Sportmedaillen, Ehrenurkunden und kleinen Präsenten im Wert von bis zu 10,00 €.
  • Die Sportmedaille hat eine runde Form mit einem Durchmesser von 50 mm und ist aus eloxiertem Metall in den Farben Gold, Silber oder Bronze.
       Die Sportmedaille trägt auf der Vorderseite das Stadtwappen mit der Inschrift "Stadt Herrieden" und auf der Rückseite den Text "Sportmedaille".
  • Die Ehrenurkunde wird im Format DIN A 4 erstellt.
a) Es werden Einzelsportler sowie Mannschaften geehrt. Es können Herrieder Mannschaften geehrt werden, auch wenn auswärtige Sportler Mannschaftsmitglieder sind. Auch die auswärtigen Mannschaftsmitglieder werden geehrt. Grundsätzlich können Herrieder, die in einer auswärtigen Mannschaft starten, in der Kategorie Mannschaftsehrung geehrt werden. Zu ehrende Einzelsportler müssen entweder in Herrieden ansässig sein oder für einen Herrieder Verein starten.
  • Mannschaften können für den Aufstieg in die nächsthöhere Spiel- bzw. Leistungsklasse geehrt werden. Der Aufstieg in dieselbe Klasse kann frühestens nach 5 Jahren wieder geehrt werden.
  • Die einzelnen Sportler erhalten zusätzlich zum Präsent und zur Medaille eine Urkunde. Trainer und Betreuer erhalten ebenfalls eine Urkunde.
b) Die Sportmedaille wird verliehen für Siege (Platz 1-3) in unterschiedlichen Wettbewerben in:
Bronze
  • Für Siege bei Kreis- und Bezirksmeisterschaften, bei mittelfränkischen Meisterschaften oder vergleichbaren Wettbewerben
  • Reiteraufstieg in die LK 4
Silber
  • Für Siege bei nordbayerischen oder bayerischen Meisterschaften oder vergleichbaren Wettbewerben
  • Für Erfolge auf nationaler Ebene. Als Erfolge gelten neben Siegen (Platz 1-3) auch erzielte herausragende, sportliche Leistungen.
  • Reiteraufstieg in die LK 3
Gold
  • Für Siege bei deutschen Meisterschaften bzw. vergleichbaren Wettbewerben
  • Für die Teilnahme an olympischen Spielen, Special Olympics oder Paralympics, Welt- oder Europameisterschaften oder vergleichbaren internationalen Wettbewerben.
  • Reiteraufstieg in die LK 2
  • Für Berufungen in Nationalmannschaften der einzelnen Verbände
  • Für Erfolge auf internationaler Ebene. Als Erfolge gelten neben Siegen (Platz 1-3) auch erzielte herausragende, sportliche Leistungen.
c) Vorschlagsrecht für die Ehrungen von Sportlerinnen, Sportlern und Mannschaften haben
  • die örtlichen Sportvereine
  • die Schulen
  • der Ausschuss für Kultur, Sport und Soziales
  • der Stadtrat bzw. die Erste Bürgermeisterin
d) Für andere Sportarten gelten analoge Regelungen in Abstimmung mit dem Ausschuss für Kultur, Sport und Soziales.

2. Ehrungen für ehrenamtliche Leistungen in einem Verein

Die Stadt Herrieden würdigt ehrenamtliche Leistungen in einem Verein durch die Verleihung von Ehrenamtsplaketten, Ehrenurkunden und kleinen Präsenten im Wert von bis zu 10,00 €.
Ehrenamtlich tätig ist, wer im Verein ohne Entgelt als Vorstandsmitglied, in der Abteilungsleitung, als Übungsleiter oder Mannschaftsbetreuer oder als beauftragtes Vereinsmitglied Aufgaben und Funktionen wahrnimmt.
Gleiches gilt für die ehrenamtliche Berufung in Verbandsgremien.
  • Die Ehrenamtsplakette ist eine eckige Medaille aus eloxiertem Metall in den Farben Gold, Silber oder Bronze. Sie trägt auf der Vorderseite das Stadtwappen mit der Inschrift "Stadt Herrieden" und auf der Rückseite den Text "Ehrenamtsplakette".
  • Die Ehrenurkunde wird in DIN A 4 erstellt.
  • Für ehrenamtliche Tätigkeit von mehr als 40 Jahren wird ein zusätzliches Präsent im Wert von 20,--€ /Person verliehen.

  1. Die Ehrenamtsplakette wird in den einzelnen Stufen an die zu ehrende Person jeweils nur einmal vergeben.
b) Die Ehrenamtsplakette für Leistungen im Verein wird verliehen in:
Bronze
  • Für ehrenamtliche Tätigkeit im Verein von mehr als 10 Jahren
Silber
  • Für ehrenamtliche Tätigkeit im Verein von mehr als 20 Jahren
Gold
  • Für ehrenamtliche Tätigkeit im Verein von mehr als 25 Jahren und wieder nach 40 Jahren mit einem Zusatzgeschenk
c) Vorschlagsrecht für die Ehrungen von ehrenamtlicher Tätigkeit im Verein haben 
  • die örtlichen Vereine
  • die Schulen
  • der Ausschuss für Kultur, Sport und Soziales
  • der Stadtrat bzw. die Erste Bürgermeisterin

3. Ehrungen für ehrenamtliche Leistungen ohne Vereinsbeteiligung im sozialen, kulturellen und öffentlichen Bereich

Die Stadt Herrieden würdigt ehrenamtliche Leistungen im sozialen, kulturellen und öffentlichen Bereich durch die Verleihung von Ehrenamtsplaketten, Ehrenurkunden und kleinen Präsenten im Wert von bis zu 10,00 €.
  • Die Ehrenamtsplakette ist eine eckige Medaille aus eloxiertem Metall in den Farben Gold, Silber oder Bronze. Sie tragen auf der Vorderseite das Stadtwappen mit der Inschrift "Stadt Herrieden" und auf der Rückseite den Text "Ehrenamtsplakette".
  • Die Ehrenurkunde wird in DIN A 4 erstellt. 
  • Für ehrenamtliche Tätigkeit von mehr als 40 Jahren wird ein zusätzliches Präsent im Wert von 20,--€ /Person verliehen.
a) Die Ehrenamtsplakette wird in den einzelnen Stufen an die zu ehrende Person jeweils nur einmal vergeben.
b) Die Ehrenamtsplakette für Leistungen im sozialen, kulturellen und öffentlichen Bereich wird verliehen in:
Bronze
  • Für ehrenamtliche Tätigkeit im sozialen, kulturellen und öffentlichen Bereich von mehr als 10 Jahren
Silber
  • Für ehrenamtliche Tätigkeit im sozialen, kulturellen und öffentlichen Bereich von mehr als 20 Jahren
Gold
  • Für ehrenamtliche Tätigkeit im sozialen, kulturellen und öffentlichen Bereich von mehr als 25 Jahren und wieder nach 40 Jahren mit einem Zusatzgeschenk.
c) Vorschlagsrecht für die Ehrungen von ehrenamtlicher Tätigkeit ohne Vereinsbeteiligung haben: 
  • soziale, kulturelle und öffentliche Einrichtungen
  • Einzelpersonen
  • der Ausschuss für Kultur, Sport und Soziales
  • der Stadtrat bzw. die Erste Bürgermeisterin
d) Die Vorschläge müssen jeweils im Einzelfall begründet und die ehrenamtliche Tätigkeit beschrieben werden.

4. Besondere Leistungen eines Vereins

Die Stadt Herrieden würdigt besondere Leistungen eines Vereins durch die Verleihung von Ehrenurkunden und Präsenten.
  • Die Ehrenurkunde wird in DIN A 4 erstellt. Die Urkunde wird dem Verein und nicht den einzelnen Mitgliedern verliehen. Stellvertretend für den Verein nimmt diese der 1. Vorstand oder sein Vertreter entgegen.
  • Das Präsent wird in Form einer Spende im Wert von 50,-- € an den Verein übergeben.
a) Vorschlagsrecht für die Ehrungen von besonderen Leistungen eines Vereins haben:
  • die örtlichen Vereine
  • soziale, kulturelle und öffentliche Einrichtungen
  • Einzelpersonen
  • der Ausschuss für Kultur, Sport und Soziales
  • der Stadtrat bzw. die Erste Bürgermeisterin
b) Die Vorschläge müssen jeweils im Einzelfall begründet und die besonderen Leistungen beschrieben werden.

5. Sportler und/oder Sportlerin, Mannschaft, ehrenamtlich tätige Person des Jahres

Die Stadt Herrieden würdigt den Sportler, die Mannschaft und die ehrenamtlich tätige Person des Jahres durch die Verleihung von Ehrenurkunden und Präsenten.
  • Die Ehrenurkunde wird in DIN A 4 erstellt.
  • Das Präsent wird in Form von einem Reisegutschein im Wert von 100,-- € (bei Teilnahmen an EM, WM und bei Teilnahmen an Olympiaden des IOC 150,-- €) übergeben. Gegen Vorlage der Reiseunterlagen innerhalb von 12 Monaten wird der Betrag ausbezahlt.
  • An die Mannschaft des Jahres wird ein Betrag von 200,-- € übergeben.
  1. Ausgewählt werden der Sportler, die Mannschaft und die ehrenamtlich tätige Person des Jahres vom Ausschuss für Kultur, Sport und Soziales.
  2. Eine Ehrung posthum einer ehrenamtlichen Tätigkeit, die besondere Anerkennung verdient, kann innerhalb von 15 Monaten nach dem Sterbedatum der betreffenden Person eingereicht werden. Einreichen können die unter Nr. 2c und 3c erwähnten Personen/Gruppen/Vereine ab der Aufforderung im Amtsblatt im November eines Jahres.

6. Ehrungen für außergewöhnliches Engagement zum Wohle der Gesellschaft (Stadtmedaille)

Die Stadt Herrieden würdigt Personen für einzigartig herausragende Leistungen mit Bezug zu Herrieden im öffentlichen, kulturellen, wirtschaftlichen, wissenschaftlichen, ökologischen oder sozialen Bereich durch die Verleihung einer Stadtmedaille, einer Ehrenurkunde und eines Präsents. 
  • Die Stadtmedaille trägt auf der Vorderseite das Stadtwappen mit der Inschrift "Stadt Herrieden" und auf der Rückseite den Text "Stadtmedaille".
  • Das Präsent wird in Form eines Gutscheins für einen Baum ausgegeben, der entweder selbst auf dem eigenen Grundstück oder durch den Bauhof auf städtischem Grund gepflanzt werden kann.
  • Die Ehrenurkunde wird in DIN A 4 erstellt.
  1. Vorschlagsrecht für die Ehrung haben:
  • die örtlichen Vereine
  • soziale, kulturelle und öffentliche Einrichtungen
  • Einzelpersonen 
  • der Ausschuss für Kultur, Sport und Soziales
  • der Stadtrat bzw. die Erste Bürgermeisterin
b) Eine Ehrung posthum, die besondere Anerkennung verdient, kann innerhalb von 15 Monaten nach dem Sterbedatum der betreffenden Person eingereicht werden. Einreichen können die unter Nr. 6a) erwähnten Personen/Gruppen/Vereine ab der Aufforderung im Amtsblatt im November eines Jahres.

67. Allgemeines
  1. Die Ehrung in den einzelnen Bereichen soll jährlich im Rahmen eines festlichen Empfanges stattfinden. Schon im Vorjahr sollen die Vereine und Bürger über das Amtsblatt aufgefordert werden, Ehrungen bis Mitte Januar eines Jahres zu melden. Berücksichtigt werden alle sportlichen und ehrenamtlichen Leistungen, die sich auf das Vorjahr des Ehrungsabends beziehen. Für die Stadtmedaille können auch länger zurückliegende, herausragende Leistungen gemeldet werden. Über die Vorschläge wird in einer eigens dafür anberaumten Ausschusssitzung Ende Januar eines Jahres entschieden. Der Ausschuss wählt dann aus allen Vorschlägen die zu ehrenden Sportler und Mannschaften und ehrenamtlich tätigen Personen aus. Zudem wird der Verein mit besonderen Leistungen sowie der Sportler und/oder die Sportlerin, die Mannschaft bzw. die ehrenamtlich tätige Person des Jahres ausgewählt. Weiterhin werden Empfänger einer Stadtmedaille bestimmt.
b) Neben den zu ehrenden Personen sollen Vertreter der meldenden Vereine und Institutionen sowie Angehörige der zu ehrenden Personen und der Stadtrat eingeladen werden.
c) Die Entscheidung über die zu verleihenden Ehrenzeichen trifft der Ausschuss für Kultur, Sport und Soziales.
d) Im Bedarfsfall kann der Stadtrat für herausragende sportliche und ehrenamtliche Bereiche eine über diese Richtlinien hinausgehende Ehrung beschließen.
e) Bei Härtefällen kann vom Stadtrat eine besondere Einzelentscheidung getroffen werden.
f) Die Bezeichnung in oben genannter Richtlinie erstreckt sich ausschließlich auf die männliche Form. Selbstverständlich gelten die Ausführungen ebenso für die jeweils weibliche Form und anderweitige Geschlechteridentitäten.

Die Richtlinien gelten ab dem 01.019.2023.

Beschluss

Der Ausschuss stimmt der Einführung und Verleihung der Stadtmedaille wie im Sachverhalt beschrieben mit den Ergänzungen der heutigen Sitzung zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.07.2023 07:26 Uhr