Norbert Brumberger - Begriffsbestimmung Kooperationspartner


Daten angezeigt aus Sitzung:  17. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Soziales, 24.10.2023

Beratungsreihenfolge

Sachverhalt

Herr Brumberger fragt an, ob man unter dem Begriff Kooperationspartner dasselbe wie Mitveranstalter verstehen kann?
Bürgermeisterin Jechnerer antwortet, dass die Stadt als Kooperationspartner bei Veranstaltungen unterstützend tätig ist, die nicht von der Stadt veranstaltet werden, aber als Veranstaltung der Stadt wahrgenommen werden können (Altstadtfest, Dorffeste). Wenn die Stadt Mitveranstalter ist, zeichnet die Stadt auch das Programm der Veranstaltung ab und ist somit mitverantwortlich.

Datenstand vom 31.01.2024 07:51 Uhr