Begehung des Parkbades durch das Gewerbeaufsichtsamt
Daten angezeigt aus Sitzung:
63. Stadtratssitzung, 03.07.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Am 26.06.2024 fand eine Begehung des Gewerbeaufsichtsamtes im Freibad statt. Neben den Abläufen in der Technik wurde geprüft, ob die Aspekte der Arbeitssicherheit eingehalten werden.
Geprüft wurde:
- Vollständigkeit der im Betrieb durchgeführten Gefährdungsbeurteilungen
- Die Organisation des Arbeitsschutzes (z. B. Schulungsnachweise im Unternehmermodell).
- Betriebsanweisungen und dokumentierte Unterweisungen der Mitarbeitenden
- Schriftliche Festlegungen zu Art der praktizierten betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung gemäß DGUV Vorschrift 2
- Berichte von Betriebsarzt / Betriebsärztin / Sicherheitsfachkraft gemäß DGUV Vorschrift 2 (evtl. auch Begehungsprotokolle von Betriebsarzt / Betriebsärztin und Sicherheitsfachkraft)
- Vorsorgekartei
- Protokolle der Arbeitsschutzausschuss-Sitzungen (Ab einer Betriebsgröße von 20 Mitarbeitern)
- Die Gefährdungsbeurteilung und die getroffenen Maßnahmen in Bezug auf Belastungen des Muskel-Skelett-Systems (Heben/Halten/Tragen, manuelle Arbeiten, Schieben/Ziehen, Zwangshaltungen, etc)
- Die Gefährdungsbeurteilung und die getroffenen Maßnahmen in Bezug auf natürliche UV-Strahlung.
Die Überprüfung führte zu keinerlei Beanstandungen. Wie die Prüfenden bei der Ortbegehung informierten, wird infolge der einwandfreien Betriebsführung kein Mängelbericht erstellt.
Datenstand vom 29.07.2024 11:54 Uhr