Sonderrücklage Hochwasserschutz Stegbruck


Daten angezeigt aus Sitzung:  39. Finanz- und Personalausschuss, 09.12.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanz- und Personalausschuss (Stadt Herrieden) 39. Finanz- und Personalausschuss 09.12.2024 ö 5

Sachverhalt

In der Sitzung des FPA vom 14.10.2024 stellten Vertreter des Wasserwirtschaftsamtes Ansbach (WWA) einen Vertragsentwurf zur Übernahme der unbaren Leistungen im Zusammenhang mit dem Hochwasserschutz Stegbruck vor. Dieser wurde vom Stadtrat beschlossen.

In der heutigen Sitzung wird über die AbwickluDng der Rücklagen für eine spätere Refinanzierung der einzelnen Komponenten (Reinvestition) beraten. Die Instandhaltungskosten finden analog der Vorgehensweise z.B. im Bereich der Kläranlage im VwH Berücksichtigung.

Aus Sicht der Finanzverwaltung wird folgende Vorgehensweise dringend empfohlen:
Für die Refinanzierung des Hochwasserschutzes in Stegbruck ist eine Sonderrücklage zu bilden. Entsprechend der Aufstellungen der Vereinbarung mit dem WWA ist dieser Sonderrücklage ein jährlicher Betrag in Höhe von gerundet 36.000 € zuzuführen. Dieser Betrag muss jährlich entsprechend der Inflation angepasst werden. Die Höhe des jährlichen Betrages ergibt sich aus der Berechnung des WWA (siehe Anlage 2, die in der Stadtratssitzung vom 27.11.2024 dem entsprechenden TOP beigefügt war und dieser Sitzung erneut beigefügt ist). In nachstehender Tabelle werden die entscheidenden Punkte zusammengefasst dargestellt:


Komponenten, für die Reinvestitionen einzuplanen sind s. Anlage 2 des WWA
Reinvestions-Betrag in €
angesetzte Lebensdauer
in Jahren
erforderliche jährliche Rücklage
Deiche mit Deichwegen
105.067,44 €
100
1.050,67 €
Mauern
58.014,84 €
80
725,19 €
mobile Elemente
27.814,29 €
25
1.112,57 €
Binnenentwässerung
 

 
Schöpfwerke - Maschinensatz
199.664,37 €
30
6.655,48 €
Schöpfwerke - zusätzliche Steuer- und Regeltechnik
28.912,74 €
15
1.927,52 €
Schöpfwerke - Stahlwasserbauteile
28.444,28 €
50
568,89 €
Schöpfwerke - Stahlbetonbauten
127.954,53 €
80
1.599,43 €
Entwässerungseinrichtungen, mobile Pumpen und Pumpensumpf - Betonbauwerke Schöpfwerk
167.618,42 €
80
2.095,23 €
Entwässerungseinrichtungen, mobile Pumpen und Pumpensumpf - Stahlwasserbau, o. Antrieb
205.097,22 €
50
4.101,94 €
Entwässerungseinrichtungen, mobile Pumpen und Pumpensumpf - Maschinen- und Elektrotechnik
379.384,52 €
25
15.175,38 €
Entwässerungseinrichtungen, mobile Pumpen und Pumpensumpf - Betonbauwerke Entwässerungsleitungen und Gräben
74.689,86 €
80
933,62 €




Barwert der Reinvestitionen gesamt
1.402.662,51 €
Gesamtrücklage / Jahr
35.945,92 €



In Blick auf die Liquidität, die zu erwartende Haushaltslage und die zu erwartenden Zinserträge kann von Seiten der Finanzverwaltung nicht befürwortet werden, dass die Gesamtsumme, die die Stadt Herrieden vom WWA für die unbaren Leistungen erhält, direkt angelegt wird. 

Beschlussvorschlag

Der FPA stimmt dem Verwaltungsvorschlag zu und empfiehlt dem Stadtrat, die jährliche Sonderrücklage für den Hochwasserschutz Stegbruck in den Haushaltsberatungen zu berücksichtigen. 

Beschluss

Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage der heutigen Beratungen einen modifizierten Vorschlag dem Gremium zur Beratung vorzulegen.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.02.2025 14:24 Uhr