Bekanntgabe zur Erhebung der Grundsteuer für das erste Quartal
Daten angezeigt aus Sitzung:
71. Stadtratssitzung, 15.01.2025
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Ab 1. Januar 2025 wird die Grundsteuer auf Grundlage neuer Bestimmungen erhoben. Hierzu hatte der Stadtrat in seiner Sitzung im Dezember die Hebesätze für die Grundsteuer A und B jeweils von 365 % auf 245 % reduziert. Grundsätzlich ist gem. § 28 GrStG die Grundsteuer zu je einem Viertel ihres Jahresbetrages am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig. Da der Stadt Herrieden über den Jahreswechsel noch zahlreiche Änderungsbescheide vom Finanzamt übermittelt wurden, werden diese zunächst von der städtischen Steuerabteilung ins System eingepflegt. Damit soll die sich im Laufe des Jahres ergebende Korrekturquote so gering wie möglich gestalten. In der Folge werden die neuen Steuerbescheide voraussichtlich erst Ende Januar/Anfang Februar versendet. Aufgrund der Einhaltung der gesetzlich vorgegebenen Zustellungs- und Zahlungsfristen wird daher einmalig für das erste Quartal 2025 die Fälligkeit auf den 15. März 2025 festgesetzt. Die weiteren Fälligkeiten für das laufende Jahr bleiben hiervon unberührt.
Datenstand vom 27.02.2025 09:11 Uhr