Antworten zu den eingereichten Bürgeranfragen


Daten angezeigt aus Sitzung:  71. Stadtratssitzung, 15.01.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 71. Stadtratssitzung 15.01.2025 ö 9

Sachverhalt

Folgende Bürgeranfrage von Marion Schindler hat Bürgermeisterin Jechnerer am 14.01.2025 per E-Mail erreicht: 

„Sehr geehrte Frau Jechnerer, liebe Stadträtinnen und Stadträte, 

seit September 2022 gibt es nun den Waldkindergarten Herrieden mit einem modernen pädagogischen und naturnahen Konzept. Was zunächst als Testphase begann, entwickelte sich bald zu einem Erfolgskonzept, sodass die Waldkinder mittlerweile ein fester Bestandteil der Herrieder Kitas sind. Auch über die Stadtgrenzen hinaus ist der Waldkindergarten ein Aushängeschild. Daher ist es nur richtig und wichtig, dass auch die Räumlichkeiten der Waldkinder entsprechend weiterentwickelt werden. Der Stadtrat hat den Bau eines Waldmoduls beschlossen. Die Fertigstellung war laut unserer Information noch vor dem Winter 2024 geplant. 
Der Träger littlebigFuture informierte uns im Oktober 2024 über die geplante Fertigstellung bis Ende 2024. Kurz danach wurden wir darüber informiert, dass es einen Baustopp gibt. Seitdem findet der Alltag nicht mehr auf der Waldlichtung, sondern wieder an der Bärenlochhütte statt.
In der Stadtratssitzung vom 11.12.24 wurde berichtet, dass es positive Zeichen seitens des Landratsamtes bezüglich der Baugenehmigung gibt. Zudem stellten Sie fest, dass der Betrieb des Waldkindergartens durch die baulichen Verzögerungen nicht eingeschränkt ist, da der Bauwagen auf der Waldlichtung als vorübergehende Schutzhütte genutzt werden kann. 
Hier bitten wir Sie um Richtigstellung: der Bauwagen darf aktuell nur als Lagerraum und nicht als Schutzhütte genutzt werden. Zudem ist dieser zu klein, um allen Kindern bei Gefahren durch Tiere oder Wetter Schutz zu gewährleisten. 

Aus den vorhergehenden Ausführungen ergeben sich für uns folgende Fragen, um deren Beantwortung wir in der kommenden Stadtratssitzung freundlich bitten: 

- Warum kam es zu den erneuten Verzögerungen der Baumaßnahmen für das Waldmodul? 
- Warum wurde die Baugenehmigung beim Landratsamt nicht früher eingeholt? 
- Wie ist der aktuelle Stand? 
- Wie ist der zeitliche Plan hinsichtlich der Baumaßnahmen für das Waldmodul? 
- Wann ist geplant, dass die Waldkinder das Waldmodul nutzen können? 

Wir laden Sie herzlich dazu ein, sich vor Ort ein Bild zu der aktuellen Situation zu machen. Aktuell kann auf Grund der Witterung kein Kita-Betrieb auf der Waldlichtung stattfinden. Der Kita-Alltag findet wieder voranging an der Bärenlochhütte statt, obwohl dies nur als Lösung zum Start angedacht war. 
Die ganze Elternschaft und auch der Träger stehen selbstverständlich hinter dem Konzept des Waldkindergartens und somit des draußen seins. Jedoch benötigen die Kinder auf der Waldlichtung einen geeigneten Ort zum Schutz. 
Aus Sicht der Eltern wird die Fertigstellung des bereits vorbereiteten Waldmoduls für die Waldkinder in Herrieden nicht ernst genommen und vorangetrieben. Leider fehlt uns nach fast 2,5 Jahren das Verständnis für den aktuellen Zustand. 
Wir sind uns sicher, dass es in Ihrem und im Sinne der Stadt ist, dass auch die Waldkinder bald endlich in einem dem Konzept entsprechendem professionellen Umfeld spielen und wachsen dürfen. 

Besten Dank und freundliche Grüße

Die Elternschaft des Waldkindergartens“

Antwort auf die Bürgeranfrage: 

Richtigstellung einer Aussage: 
„Der Stadtrat hat den Bau eines Waldmoduls beschlossen. Die Fertigstellung war laut unserer Information noch vor dem Winter 2024 geplant.“ 

Während der Träger littlebigfuture offensichtlich gegenüber der Elternschaft von der Errichtung eines Waldmoduls spricht, hat die Stadt Herrieden seit Beginn der konkreten Beratungen ab Anfang 2024 nach Abstimmung mit dem Landratsamt und auf Grundlage der geltenden Rechtssprechung gegenüber dem Träger stets klar kommuniziert, dass ein Waldmodul nach den Vorstellungen des Trägers an dieser Waldlichtung nicht genehmigungsfähig ist; lediglich ein Bauwagen oder eine Schutzhütte sind zulässig (vgl. Bekanntgabe aus nicht-öffentlicher Sitzung im Amtsblatt KW 42/2024). 

Schließlich übersandte der Träger neben einem Angebot für ein Waldmodul auch ein Angebot über einen Bauwagen, der für den Betrieb einer Wald-KiTa geeignet und genehmigungsfähig erschien. Nachdem der Bau- und Verkehrsausschuss der Anschaffung eines solchen Bauwagens (nö Sitzung vom 16.04.2024) zugestimmt hatte, kamen der Träger und die KiTa-Leitung erneut auf die Stadtverwaltung zu und machten nun deutlich, dass der Bauwagen, dessen Anschaffung auf Grundlage des vom Träger übermittelten Angebots vom Bau- und Verkehrsausschuss beschlossenen worden war, nicht ausreichend groß sei. 
Littlebigfuture erhielt darauf die Gelegenheit, in nicht-öffentlicher Sitzung des Ausschusses am 07.05.2024 gegenüber dem Gremium die Wünsche und Vorstellungen bezüglich der zu errichtenden Schutzhütte darzulegen. Auf dieser Grundlage wurde am 09.07.2024 in nicht-öffentlicher Sitzung die Bürgermeisterin vom Gremium ermächtigt, die Aufträge für den Bau einer Schutzhütte, deren Gestaltung mit dem Träger im Vorfeld abgestimmt wurde, bis zu einer Summe X vergeben zu können. Durch diese Vorgehensweise sorgten der Bau- und Verkehrsausschuss und die Verwaltung dafür, dass durch die bevorstehenden Sommerferien, in denen keine Sitzungen stattfanden, die Auftragsvergabe nicht verzögert wurde.

Klarzustellen ist: Es wurde kein Wald-Modul beschlossen, sondern zunächst ein für eine Wald-KiTa geeigneter KiTa-Wagen, anschließend wurde hiervon auf Betreiben des Trägers Abstand genommen und beschlossen, dass eine Schutzhütte errichtet werden soll.

Der Schutzraum der Herrieder Wald-KiTa bleibt die Bärenlochhütte, auch nach Fertigstellung der Schutzhütte auf der Waldlichtung. Der Schutzraum steht der Wald-KiTa an den Tagen zur Verfügung, wenn auf Grund der Wetterverhältnisse (starker Wind o.ä.) der Aufenthalt im Wald ein Sicherheitsrisiko darstellen würde.
Eine genehmigungsfähige Schutzhütte, dient nicht dem dauerhaften Aufenthalt der gesamten Gruppe während des Vormittags und entspricht nicht dem Charakter eines Tiny-House oder Wald-Moduls. Sie dient dazu, dass sich die Kinder z.B. bei niedrigen Außentemperaturen zwischendurch aufwärmen können oder bei Regenwetter im Trockenen essen können. Die nun geplante Schutzhütte ist so dimensioniert, dass die Kinder zeitgleich essen können.


Antwort auf die Aufforderung zur Richtigstellung:

„Zudem stellten Sie fest, dass der Betrieb des Waldkindergartens durch die baulichen Verzögerungen nicht eingeschränkt ist, da der Bauwagen auf der Waldlichtung als vorübergehende Schutzhütte genutzt werden kann. Hier bitten wir Sie um Richtigstellung: der Bauwagen darf aktuell nur als Lagerraum und nicht als Schutzhütte genutzt werden. Zudem ist dieser zu klein, um allen Kindern bei Gefahren durch Tiere oder Wetter Schutz zu gewährleisten.“ 

Im Rahmen der Beratungen, ob es in Herrieden einen Waldkindergarten geben soll, wurde dem Stadtrat vom Träger das Konzept des Waldkindergartens ausführlich und anschaulich erläutert. 
Dabei wurde ganz klar kommuniziert, dass die Kinder grundsätzlich im Freien betreut werden, zum Beispiel auch bei Regenwetter. Gleichzeitig wurde betont, dass es zwingend einen Schutzraum braucht für die Tage, an denen der Aufenthalt im Wald ein Sicherheitsrisiko darstellt. Außerdem werde eine Möglichkeit zum Aufwärmen oder zum Wickeln im Wald benötigt. Auf die explizite Nachfrage eines Mitgliedes des Stadtrats, wie es sich denn mit den Erfordernissen für eine Toilette verhalte, wurde vom Träger klar kommuniziert, dass es hierfür keine baulichen Baumaßahmen im Wald brauche. Folglich nahm die Wald-KiTa ihren Betrieb auf, Hol- und Bringort war die Bärenlochhütte, von dort aus machten sich die Kinder auf den Weg zur Waldlichtung oberhalb von Hohenberg.
Nachdem sich nach einer Projektphase abzeichnete, dass sich die Wald-KiTa etabliert, wurde durch die Stadt Herrieden ein Bauwagen an der Waldlichtung als Schutzhütte zur Verfügung gestellt. Nachdem daraufhin der Träger den Hol- und Bringort von der Bärenlochhütte nach Hohenberg verlegte, schuf die Stadt Herrieden Parkplätze für die Elternschaft und Mitarbeitenden der Wald-KiTa. Im März 2024 wurde der Bauwagen zudem unter sicherheitsrelevanten Aspekten durch den Bauhof ertüchtigt, sodass einer Nutzung seither nichts im Wege stand. Die Entscheidung, den Bauwagen nicht als Schutzhütte zu nutzen, traf der Träger, und begründet dies damit, dass für den Bauwagen keine Baugenehmigung vorliegt. Allerdings bedarf ein Bauwagen, der jederzeit abtransportiert werden kann und nur für eine begrenzte Zeit auf der Waldlichtung als Schutzhütte dient, nach Kenntnis der kommunalen Bauverwaltung keiner Baugenehmigung.

Der Betrieb der Wald-KiTa ist daher nicht aufgrund einer Entscheidung der Stadt Herrieden eingeschränkt worden. Zudem steht durchweg mit der Bärenlochhütte nicht nur eine Schutzhütte, sondern ein Schutzraum zur Verfügung. Zweifelsfrei ist das Areal rund um die Bärenlochhütte mit Buschwerk, Streuobstbeständen und fußläufig erreichbarem Waldbestand landschaftlich nicht eins zu eins mit der Waldlichtung in Hohenberg zu vergleichen. Und sicherlich ergeben sich aufgrund der Lage rund um die Bärenlochhütte im Vergleich zur Hohenberger Waldlichtung Veränderungen im Kindergartenalltag. Die pädagogische Qualität der Kinderbetreuung und die Möglichkeit, sich überwiegend im Freien aufzuhalten und die Natur zu erkunden, ist dadurch aber wohl nicht beeinträchtigt.


Antwort auf die Fragen: 

Warum kam es zu den erneuten Verzögerungen der Baumaßnahmen für das Waldmodul? 
Nachfolgende chronologische Auflistung dokumentiert den zugegebenermaßen langwierigen 
Abstimmungsprozess im Zuge des Planungs- und Genehmigungsverfahrens:
  • 02.08.: E-Mail der Bauverwaltung an littlebigfuture mit der Information, dass der Auftrag an die Zimmerei vergeben wird, dass aufgrund der Urlaubszeit ab dem 13.08 der Werkplan final abgestimmt werden kann und dass noch der Standort an der Lichtung festgelegt werden muss.
  • 23.08.: Online-Abstimmungsgespräch zwischen Bauverwaltung und littlebigfuture; 
  • Letzte Augustwoche:  Standortfestlegung für Bauantrag im Rahmen eines Außentermins mit Bauverwaltung und littlebigfuture.
  • September: Erstellung des Bauantrags auf Basis des abgestimmten Planes, parallel erfolgte der Bau der Hütte und der Untergrund wurde vom Bauhof vorbereitet, um keine Zeit zu verlieren. Normale Reihenfolge: Planung, Bauantrag stellen, nach Vorliegen der Baugenehmigung: Herrichten des Untergrunds und Beginn des Baus der Hütte. Nachdem jedoch durch die Abstimmungsgespräche im Vorfeld aus Sicht der Stadt kein Versagungsgrund für die Schutzhütte vorhanden war, leitete die Bauverwaltung den Bau der Hütte und das Herrichten des Untergrundes parallel zum Bauantrag ein. 

Warum wurde die Baugenehmigung beim Landratsamt nicht früher eingeholt? 
  • Aufgrund von sich überschneidenden Urlauben von Mitarbeitern der Bauverwaltung wurde der Bauantrag, nachdem alle erforderlichen Unterschriften eingeholt wurden, am 31.10. beim LRA eingereicht. Im Nachgang betrachtet, hätte ohne die urlaubsbedingten Verzögerungen der Bauantrag auch 3 bis 4 Wochen früher beim LRA eingereicht werden können. Nachdem das LRA für Baugenehmigung aber darüber hinaus noch ein Nutzungskonzept vom Träger eingefordert hat, kann nicht schlussgefolgert werden, dass das Einreichen der Baugenehmigung am 31.10. die Errichtung der Schutzhütte um 3-4 Wochen verzögert hat. 

Wie ist der aktuelle Stand? 
  • 30.10.: Beim Einreichen des Bauantrages erhielt die Stadtverwaltung die Aussage vom LRA, dass für die Genehmigung noch ein Nutzungskonzept notwendig ist, mit dem Hinweis, dass die Stadt vom LRA Kriterien zugesendet bekommt, was hinsichtlich der Genehmigungsfähigkeit zu berücksichtigen ist. Die Informationen über die Anforderungen hinsichtlich der Genehmigungsfähigkeit einer Schutzhütte wurden noch am 31.10. an littebigfuture von der Stadtverwaltung weitergeleitet. 
  • 19.11.: Übersendung des Nutzungskonzeptes von littlebigfuture an das LRA
  • 21.11.: Zusendung der Genehmigungsplanung an die Kindergartenfachaufsicht des LRA mit der Bitte um Durchsicht und Rückmeldung
  • 28.11.: Nachforderung (Brandschutz, Statik, etc.) vom LRA: Zu diesem Zeitpunkt ging das LRA wohl missverständlicher Weise davon aus, dass es sich um einen Bauantrag für ein KiTa-Gebäude handelt, das an dieser Stelle nicht genehmigungsfähig ist.
  • 11.12: Durch Gespräche konnte das Missverständnis ausgeräumt werden und das LRA bestätigt daraufhin, dass die von der Stadt Herrieden eingereichten Unterlagen für die Baugenehmigung in der Fassung vom 31.10. für die abschließende Bearbeitung vollständig ist.
  • 11.12. Rückmeldung von Kindergartenfachaufsicht des LRA, dass aus Sicht der Fachaufsicht gegen die geplante Schutzhütte keine Einwände bestehen. Hierauf wurde in der Stadtratssitzung im Dezember Bezug genommen, als von „positiven Zeichen“ die Rede war.
  • Noch vor Weihnachten: Auf telefonische Nachfrage durch die städtische Bauverwaltung im LRA erhielt die städtische Bauverwaltung den mündlichen Hinweis, dass in Bezug auf die baurechtlichen Forderungen alles geklärt ist. Allerdings verwies das LRA, dass das von littlebigfuture eingereichte Nutzungskonzept intern noch geprüft werde, da dieses nicht den Ende Oktober übermittelten Vorgaben entspreche.
Die Stadtverwaltung kontaktierte daraufhin littlebigfuture und kündigte an, dass vom LRA noch Nachbesserungsbedarf hinsichtlich des Nutzungskonzeptes angemeldet wurde.
  • 09.01.2025: In einem offiziellen Schreiben des LRA an die Stadt Herrieden, wurde erläutert, dass das von littlebigfuture eingereichte Nutzungskonzept nicht zu einer Baugenehmigung führen kann, da es nicht den am 31.10. übermittelten Anforderungen entspricht.
  • 10.01.2025: Die Stadt leitete das Schreibens des LRA an littlebigfuture weiter mit der Bitte das Nutzungskonzept entsprechend anzupassen.

Wie ist der zeitliche Plan hinsichtlich der Baumaßnahmen für das Waldmodul? 
  • Die Aufstellfläche ist vorbereitet.
  • Die Außenwände der Schutzhütte sind vorgefertigt.
  • Nach Vorliegen der Baugenehmigung kann mit der Errichtung begonnen werden – abhängig von der Witterung (Boden muss befahrbar sein) und der Verfügbarkeit der beauftragten Firma

Wann ist geplant, dass die Waldkinder das Waldmodul nutzen können? 

Sobald die Errichtung beginnt, kann der zeitliche Umfang der auszuführenden Arbeiten abgeschätzt werden. Die Stadt steht hierzu mit dem Träger in engem Austausch.

Datenstand vom 27.02.2025 09:11 Uhr