1. Änderung des Flächennutzungsplans - Abwägungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung:
77. Stadtratssitzung, 04.06.2025
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Stadtrat Herrieden hat in seiner Sitzung am 23.10.2024 den Entwurf zur 1. Änderung des rechtswirksamen (Stand: 23.11.2023) Flächennutzungs- und Landschaftsplans (FNP/LP) gebilligt und beschlossen die Beteiligung der Öffentlichkeit (öffentliche Auslegung) sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange (gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB) durchzuführen.
Die 1. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplans ist erforderlich, da Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind und der geplante Einzelhandel im Baugebiet des Bebauungsplanes Nr. 7 „Burgerfeld“ eine Sonderbaufläche erfordert. Der Flächennutzungsplan weist derzeit im Planungsgebiet eine gewerbliche Baufläche aus. Die gewerbliche Baufläche soll im Änderungsverfahren des Flächennutzungsplanes in eine Sonderbaufläche (S) gem. § 1 Abs. 1 Nr. 4 BauNVO geändert werden.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit zum gebilligten Entwurf (Planblatt mit Begründung und Umweltbericht) fand im Zeitraum vom 25.11.2024 bis einschließlich 15.01.2025 statt. In dieser Beteiligung gingen keine Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit ein.
Parallel erfolgte auch die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange. Eine Übersicht der eingegangenen Stellungnahmen können der Abwägungstabelle mit Stand: 27.05.2025 entnommen werden. Insgesamt liegen keine Einwände gegen die 1. Änderung des FNP/LP vor. Durch einige Behörden erfolgte lediglich die Übermittlung verschiedener Hinweise zur Planung.
Dokumente
Abwägung_Beteiligung_3-2_4-2_1FNPÄnd_Herrieden_250527 (.pdf)
Datenstand vom 04.06.2025 10:11 Uhr