Aufstellungsbeschluss - Änderung und Erweiterung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Bioenergie Seebronn" Sondergebiet mit der Zweckbestimmung "Regenerative Energie und Rohstoffgewinnung"


Daten angezeigt aus Sitzung:  52. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses, 21.01.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden) 52. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses 21.01.2025 ö 10

Sachverhalt

Für den Bereich des Firmengeländes der NATURA GmbH & Co. KG besteht ein rechtskräftiger vorhabenbezogener Bebauungsplan „Bioenergie Seebronn“, in Kraft getreten 2010.
Die Firma NATURA GmbH & Co. KG passt sich den Anforderungen zur Nutzung regenerativer Energien und Rohstoffgewinnung laufend an. Hierfür waren in den letzten Jahren am bestehenden Standort einige Erweiterungen und Veränderungen erforderlich. 
Die Entwicklung der Firma geht zwischenzeitlich weit über den im Jahr 2010 vorhabenbezogen entwickelten Bereich hinaus. Die bestehenden Festsetzungen stimmen nicht mehr mit dem genehmigten Bestand überein. Weiterhin sind Erweiterungsflächen erforderlich, um die erforderlichen Anpassungen und Entwicklungen bauplanungsrechtlich zu sichern.

Rechtskräftiger Bebauungsplan:

   

Luftbild mit Umgriff rechtskräftiger B-Plan                Planteil rechtskräftiger B-Plan        

Mit der Änderung und Erweiterung können die erforderlichen Flächen für bspw. die Biogasaufbereitung und Biomethanerzeugung planungsrechtlich gesichert werden. Weiterhin ist eine 2. Zufahrt geplant, um für den Ortsteil Seebronn eine Verkehrsentlastung zu erreichen.
Die artenschutzrechtlichen Belange wurden in einem Fachbeitrag geprüft. Zur Vermeidung von Verbotstatbeständen nach § 44 Abs. 1 BNatSchG für vorhandene oder potentiell zu erwartenden Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie bzw. Art. 1 der Vogelschutzrichtlinie ist der Umsetzung von Vermeidungsmaßnahmen erforderlich. Ein Flächenbedarf für die Kompensation nach Artenschutzrecht ergibt sich nicht.
Die Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung wird durchgeführt. Der erforderliche Ausgleich für die Erweiterungsflächen, sowie die derzeit festgesetzten Ausgleichsmaßnahmen werden auf externen Flächen erbracht. 

Flächennutzungsplan

Der Entwurf zum Aufstellungsbeschluss mit Umgriff des Geltungsbereichs wird in der Sitzung vorgestellt. 

Der Tagesordnungspunkt wird einstimmig aufgrund der fortgeschrittenen Sitzungszeit in die nächste BV-Sitzung am 11.02.2025 verschoben.

Rechtliche Würdigung

Die Bebauungsplanänderung und Erweiterung kann weitestgehend aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden.

Finanzielle Auswirkungen

Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller.

Datenstand vom 23.04.2025 09:00 Uhr