Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes Nr. 47 "Kienberg Nord" sowie 9. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Leutershausen


Daten angezeigt aus Sitzung:  52. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses, 21.01.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden) 52. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses 21.01.2025 ö 12

Sachverhalt

Der Stadtrat der Stadt Leutershausen hat in seiner Sitzung am 19.03.2024 die Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes „Kienberg Nord“ beschlossen. In gleicher Sitzung des Stadtrates vom 19.03.2024 wurde der städtebauliche Entwurf gebilligt und die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Beteiligung der betroffenen Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB, beauftragt. 
Der Aufstellungsbeschluss wurde am 20.12.2024 ortsüblich bekannt gemacht. 
Das Plangebiet ist im rechtswirksamen Flächennutzungs- und Landschaftsplan der Stadt Leutershausen als landwirtschaftliche Fläche dargestellt. Die aktuelle Darstellung des wirksamen FNP entspricht nicht der künftig geplanten Nutzung einer Wohnbaufläche (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 BauNVO). Daher hat der Rat der Stadt Leutershausen in seiner Sitzung vom 19.03.2024 beschlossen, diesen Flächennutzungsplan im Parallelverfahren zu ändern sowie ebenfalls die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Beteiligung der betroffenen Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB, beauftragt. 
Der Änderungsbeschluss wurde am 20.12.2024 ortsüblich bekannt gemacht. 

Das Plangebiet liegt am östlichen Siedlungsrand von Leutershausen. Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke mit den Fl.-Nrn. 530, 531 532, 533, 534 und 535 sowie Teilflächen der Fl. Nrn. 504, 514 und 536 der Gemarkung Leutershausen mit einer Gesamtgröße von ca. 4,05 ha (40.500 qm).
Ziel der Bauleitplanverfahren ist die Schaffung der planungsrechtlichen Grundlagen für die Entwicklung der Fläche zu einem Allgemeinen Wohngebiet (WA) inklusive einer Fläche für eine dringend benötigte Kindertagesstätte in nachhaltiger und geordneter Form.

Der Vorentwurf des Bebauungs- und Grünordnungsplanes, bestehend aus der Darstellung des Geltungsbereiches mit Begründung sowie der Vorentwurf der 9. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes, bestehend aus der Darstellung des Änderungsbereiches mit Begründung und der bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen (artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (saP)) wird im Internet veröffentlicht und steht in der Zeit von
Dienstag, den 07.01.2025 bis Freitag, den 07.02.2025 – je einschließlich –
auf der Homepage der Stadt Leutershausen unter 
zur Einsicht zur Verfügung.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen im gleichen Zeitraum die Unterlagen im Rathaus der Stadt Leutershausen, Alter Postberg 7, Bauamt (3. Stock, Tel. 0982395126) während der allgemeinen Dienststunden zu Jedermanns Einsicht aus.

Im RIS sind alle Unterlagen hinterlegt.

Rechtliche Würdigung

Belange der Stadt Herrieden sind nicht tangiert.

Beschluss

Der BV-Ausschuss erhebt keine Einwände gegen das Bauleitverfahren der Stadt Leutershausen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Dokumente
382_241217_ND_Vorentwurf_Begruendung_BPl_Kienberg_Nord (.pdf)
382_241217_ND_Vorentwurf_Begruendung_FNP_Kienberg (.pdf)

Datenstand vom 23.04.2025 09:00 Uhr