Antrag auf Vorbescheid für den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage


Daten angezeigt aus Sitzung:  55. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses, 08.04.2025

Beratungsreihenfolge

Sachverhalt

Folgender Sachverhalt wurde in der Sitzung des BV-Ausschusses am 21.01.2025 beraten:

„Frau Stefanie Schuster und Herr Lukas Herrmann stellen einen formlose Bauvoranfrage hinsichtlich der Errichtung eine Einfamilienwohnhauses mit Garage auf einer Teilfläche des Fst. 430, Gemarkung Oberschönbronn in Limbach, angrenzend an das Wohnhaus der Eltern Schuster. Der Plan für die mögliche Erschließung sowie der FNP-Ausszug ist im TOP ersichtlich. Die Fläche befindet sich im Außenbereich.
Im Falle einer Genehmigung müssen alle Erschließungskosten sowie die anfallenden Herstellungskosten vom Bauherrn übernommen werden.“

Folgender Diskussionsverlauf wurde besprochen:
„Bei der Planung des Bauvorhabens sind folgende Punkte zu berücksichtigen:
  • Ortsrandgestaltung mit Streuobst, 
  • Flächensparend integrieren. „

Der BV-Ausschuss fasste folgenden Beschluss:
Der BV-Ausschuss beschließt, dass die gemeindliche Einvernahme in Aussicht gestellt wird. Über die im Diskussionsverlauf angemerkten Punkte sind die Antragsteller zu unterrichten.“

Nach der Sitzung informierte die Mitarbeiterin der Bauverwaltung die Antragsteller über die Beschlussfassung und wies auf die Punkte „Ortsrandgestaltung mit Streuobst“ und „flächensparende Integration des Bauvorhaben“ explizit hin. 
Mit folgende Skizze der Familie Schuster wurde den Vorgaben der BV-Ausschusses Rechnung getragen. Die Zufahrt ist über das Flst. 430/1 möglich.

Nunmehr ging der Antrag auf Vorbescheid beim Landratsamt Ansbach ein. Hierbei ist keine Zufahrt über das Flst. 430/1 vorgesehen.


Die Anlagen sind im RIS eingestellt.
Eine gemeindliche Stellungnahme muss bis 12.05.2025 beim Landratsamt abgegeben werden.

Im Falle, dass die gemeindliche Einvernahme erteilt wird, müssen sämtlich anfallende Erschließungskosten sowie die Kanal- u. Wasseranschlussbeiträge vom Antragsteller übernommen werden. 

Rechtliche Würdigung

Außenbereich, Bebauung nicht möglich.

Beschlussvorschlag

Beschluss nach Beratung.

Beschluss

Der BV-Ausschuss beschließt, die gemeindliche Einvernahme, die Genehmigungsfähigkeit im Außenbereich vorausgesetzt, zu erteilen. Insbesondere wird darauf hingewiesen, die Ortsrandgestaltung mit Streuobst und die Gestaltung der Zufahrt mit versickerungsfähigem Pflaster zu beachten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Dokumente
Antrag auf Vorbescheid Schuster (.pdf)

Datenstand vom 29.04.2025 07:48 Uhr