Stadtschloss Herrieden - Festlegung des Bauteils für die Bundesförderung
Daten angezeigt aus Sitzung:
28. Stadtratssitzung, 28.10.2015
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
In der nicht öffentlichen Stadtratssitzung vom 07.10.2015 hat der Stadtrat über folgenden Sachverhalt beraten:
Der Referatsleiter im BBR hat vorgegeben, dass doch jetzt schon für den Förderantrag das vom Bund geförderte Bauteil benannt werden muss. Dies bedeutet, dass der Förderantrag noch einmal überarbeitet werden muss.
Für die Festlegung des entsprechenden Bauteils gibt es zwei Möglichkeiten. Ausgangslage ist, dass wir eine Förderung von 2/3 erhalten, max. 4,5 Mio. €. Das bedeutet, wir müssen für das auszuwählende Bauteil 6,75 Mio. € ansetzen, um die höchst mögliche Förderung zu erzielen. Übersteigen die Kosten diesen Betrag, trägt die Stadt Herrieden den übersteigenden Teil alleine. Eine Städtebauförderung gibt es für den Bauteil, der über die Bundesförderung gefördert wird, nicht. Also ist es ratsam, ein Bauteil zu wählen, welches die 6,75 Mio. € sicher nicht übersteigt. Andere Bauteile werden von der Städtebauförderung gefördert (ca. 60%).
Aus Sicht der Bundesförderung gilt ein Bauteil als abgeschlossen, wenn man z.B. die Hülle fertig stellt und im Innenausbau zwei von drei Stockwerken saniert sind. Dies ist vergleichbar damit, wenn man ein Einfamilienhaus baut, jedoch das Dachgeschoss erst zu einem späteren Zeitpunkt ausbaut. Dabei ist dann zu klären, ob wir dann evtl. für das noch fehlende Stockwerk, nach dessen Herstellung, eine Förderung über die Städtebauförderung erhalten. Dies musste noch mit der Regierung abgeklärt werden.
In der Diskussion hat sich heraus kristallisiert, dass die Bauteile E-I plus Außenanlagen für die Bundesförderung gemeldet werden sollen. Weiter könne man im oberen Stockwerk der ehemaligen Stallungen einen Sitzungssaal vorsehen. Wenn das BHKW entsprechend gefördert wird, soll auch dieses hinein gerechnet werden. Inzwischen haben wir die Information über das BBR, Herrn Günthner, erhalten, dass das BHKW nicht über die Bundesförderung gefördert wird. Weiter wurde besprochen: Der sich unter der Büttnerei befindliche Keller, die Büttnerei (D) und der Keller der Büttnerei sollen in den Bauabschnitt mit aufgenommen werden und von der Gastronomie her erschlossen werden.
In der heutigen Sitzung gilt es nun, diesen Konsens durch Beschluss zu legitimieren.
Beschluss
Der Stadtrat beschließt, die Bauteile E-I mit der Erweiterung um den Sitzungssaal im oberen Stock der ehemaligen Stallungen sowie die Außenanlagen für die Bundesförderung zu melden.Der sich unter der Büttnerei befindliche Keller, die Büttnerei (D) und der Keller der Büttnerei sollen in den Bauabschnitt mit aufgenommen werden und von der Gastronomie her erschlossen werden. Dies unter der Maxime, dass
der Bauteil der Brauerei gefördert wird und nicht die Ausstattung. Der gesamte Außenbereich inkl. Schlosshof soll mit aufgenommen werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
Datenstand vom 10.10.2016 09:01 Uhr