Armendürftungsstiftung Herrieden
Daten angezeigt aus Sitzung:
29. Stadtratssitzung, 25.11.2015
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Jahresabschluss 2014 für die Armendürftungsstiftung Herrieden schließt im Verwaltungshaushalt mit 4.955,05 € und im Vermögenshaushalt mit 17.464,98 € ab. Der Haushaltsansatz für das Jahr 2015 wird in den Einnahmen und Ausgaben im Verwaltungshaushalt auf 3.850,00 € und im Vermögenshaushalt auf 15.120,00 € festgesetzt.
Rechtliche Würdigung
Die Armendürftungsstiftung ist eine rechtsfähige örtliche Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Herrieden und unterliegt der Stiftungsaufsicht des Landratsamtes (Art. 20 Abs. 2 BayStG – Kommunale Stiftung). „…Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke…“).
Beschluss
Der Stadtrat nimmt den Haushaltsansatz 2015 für die Armendürftungsstiftung Herrieden zur Kenntnis und genehmigt die Jahresrechnung 2014 vorbehaltlich des Ergebnisses des Rechnungsprüfungsausschusses.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Datenstand vom 10.10.2016 09:02 Uhr