Kooperationsvereinbarung mit Tagesmüttern
Daten angezeigt aus Sitzung:
29. Stadtratssitzung, 25.11.2015
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Vereinbarung vom Juli 2013 zwischen der Stadt Herrieden und den Tagesmüttern wurde in Anlehnung an die Abrechnungsmodalitäten des Landratsamtes geschlossen. In der Vereinbarung steht unter § 8, dass im Fall von Krankheit oder Fehlzeiten der Tagesmutter für bis zu 30 Tage der freiwillige Zuschuss der Stadt Herrieden weiter gezahlt wird. Das Landratsamt Ansbach hat den Tagesmüttern mit Schreiben vom 16.02.2015 mitgeteilt, dass das Tagespflegeentgelt nur noch für bis zu 20 Arbeitstage im Kalenderjahr weiter gezahlt wird. Dieses Schreiben ist bei der Stadt Herrieden am 15.10.2015 eingegangen. Die Verwaltung vertritt die Auffassung, dass sich die Stadt Herrieden ab Januar 2016 der Entscheidung des Landratsamtes anschließt. Das heißt für die in Herrieden tätigen Tagesmütter werden ab dem Jahr 2016 nur noch 20 betreuungsfreie Tage finanziell unterstützt. Die Tagesmütter melden dem Landratsamt und der Stadt Herrieden die betreuungsfreien Tage. Bisher wurde die Grenze von 30 betreuungsfreien Tagen nicht überschritten.
Beschluss
Der Stadtrat beschließt, dass sich die Stadt Herrieden der Vorgehensweise des Landratsamtes Ansbach anschließt. Ab dem Jahr 2016 räumt die Stadt Herrieden den Tagesmüttern nur noch 20 betreuungsfreie Tage/Jahr ein. Für mehr genommene betreuungsfreie Tage wird der freiwillige Zuschuss gekürzt. Die Kooperationsvereinbarung wird mit einer Änderungsvereinbarung den neuen Gegebenheiten angepasst.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Stadtratsmitglied Max Heller war bei der Abstimmung nicht im Saal.
Datenstand vom 10.10.2016 09:02 Uhr