In der Sitzung des Bauausschusses am 28.07.2015 wurde bereits über das Einleiten von Abwasser aus der Gärreststoffentwässerungsanlage der Fa. Natura, Seebronn beraten. Dabei hat der BUL dem Stadtrat empfohlen, dem Abschluss einer Einleitungsvereinbarung mit der Fa. Natura GmbH mit den folgenden Konditionen zu zustimmen:
1. Die Anschlussleitung von der Biogasanlage bis zum Ende des Ortskanals in Seebronn stellt die Fa. Natura selbst her und unterhält diese auch zukünftig.
2. Für den Anschluss wird kein Anschlussbeitrag erhoben.
3. Die Einleitungsgebühr wird nach den Betriebskosten der Kläranlage berechnet. Da eine klare wässrige Flüssigkeit ohne Feststoffe eingeleitet wird und dadurch kaum Verschleiß der Anlagenteile bedingt ist, werden die Werte für Abschreibung und Verzinsung mit nur 50 % angesetzt. Die Berechnung für die Gebühr wird in der Sitzung erläutert.
4. Die Einleitungsgebühr wird abhängig von der Belastung des Abwassers in vier Stufen ermittelt und berechnet.
5. Die Belastung des Abwassers wird zunächst viermal jährlich in einer Kontrollanalyse überwacht. Die Analysekosten trägt die Fa. Natura. Wenn sich im weiteren Betrieb konstante Werte im Abwasser einstellen, kann die Häufigkeit reduziert werden.
6. Die Abwassermenge wird über eine geeichte Zähleinrichtung ermittelt.
7. Es wird ein monatlicher Abschlag erhoben. Die Abrechnung erfolgt jährlich.
8. Es errechnet sich ein Abwasserpreis von 1,04 – 1,26 €/m³
Herr Appold, Fa. Natura GmbH, teilte nun per Email mit, dass er zur Sicherheit einmal für sein häusliches Abwasser und einmal für das Destillat aus der Gärrestaufbereitung einen Anschluss an den öffentlichen Kanal benötigt, falls die Einleitewerte bei der Gärrestaufbereitung nicht eingehalten werden können. Falls die Einleitewerte der Gärrestaufbereitung passen, wird direkt in ein Gewässer ohne weitere Behandlung durch eine Kläranlage eingeleitet. Für das in den öffentlichen Kanal eingeleitete Abwasser würde er den regulären Betrag gemäß unserer Gebührensatzung (derzeit 2,90 € /cbm) bezahlen.