Formlose Bauvoranfrage für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage
Daten angezeigt aus Sitzung:
19. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss, 15.09.2015
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Formelle Bauvoranfrage (Antrag auf Vorbescheid) für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage von Katharina Eigel und Thomas Mikolai auf Flst. 465/20, Gemarkung Herrieden, im Bebauungsplan Nr. 6 „Am Mühlfeld“, Dombühler Straße 31. Die erste Bauvoranfrage wurde in der BUL-Sitzung am 28.07. behandelt und zurückgestellt. Es sollte, vor Beschlussfassung, ein Gespräch mit Herrn Bürgermeister Brandl und den Antragstellern stattfinden. Dies wurde umgesetzt. Hierbei wurde die Möglichkeit der Kniestockerhöhung bis zu 1,00 m erörtert und ist heute Gegenstand der neuen Bauvoranfrage. Die Entscheidung bzw. Zustimmung obliegt dem Bauausschuss.
Folgende Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes werden nunmehr beantragt:
- Erhöhung des Kniestockes auf 1 m, lt. Bebauungsplan 0,25 m zulässig.
- Dachform (Flachdach) und Breite des Zwerchbaus (1/3 der Trauflänge)
- Liegende Fensterformate anstatt stehende Fensterformate
- Überschreitung der Baugrenze im Westen
- Errichtung eines Carports im Osten außerhalb der zulässigen Fläche
Bezugsfälle für die Erhöhung des Kniestockes auf 0,50 m sind bereits vorhanden.
Beschluss
Der BUL-Ausschuss nimmt die formlose Bauvoranfrage zur Kenntnis. Die gemeindliche Einvernahme bezüglich der beantragten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der Erhöhung des Kniestockes auf 1,00 m, der Breite des Zwerchbaus mit Flachdach, der Überschreitung der Baugrenze und der liegenden Fensterformate können in Aussicht gestellt werden. Die Dacheindeckung muss in roter Farbe erfolgen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 1
Datenstand vom 08.01.2018 12:10 Uhr