Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage
Daten angezeigt aus Sitzung:
24. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss, 15.12.2015
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Bauantrag für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage von Katharina Eigel und Thomas Mikolai auf Flst. 465/20, Gemarkung Herrieden, im Bebauungsplan Nr. 6 „Am Mühlfeld“, Dombühler Straße 31. Eine formlose Bauvoranfrage wurde in der BUL-Sitzung am 15.09.2015 gestellt. Auf den dortigen Beschluss TOP 7.1 wird verwiesen.
Folgende Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes wurden in Aussicht gestellt:
- Erhöhung des Kniestockes auf 1 m, lt. Bebauungsplan 0,25 m zulässig
- Dachform (Flachdach) und Breite des Zwerchbaus (1/3 der Trauflänge)
- Liegende Fensterformate anstatt stehende Fensterformate
- Überschreitung der Baugrenze im Westen
- Errichtung eines Carports im Osten außerhalb der zulässigen Fläche.
Neu werden beantragt eine Dachgaube (Flachdach) und liegende Fenster auf der Nordseite. Der Zwerchbau hat nun eine Breite von 8 m. In der Bauvoranfrage wurden 6 m beantragt. Im Osten ist lediglich ein Stellplatz anstelle eines Carports vorgesehen (daher 3 m Abstand zur Grundstücksgrenze).
Beschluss
Der BUL-Ausschuss erteilt die gemeindliche Einvernahme bezüglich der beantragten Befreiungen, von den Festsetzungen des Bebauungsplanes, wie in der Bauvoranfrage vom 15.09.2015 beinhaltet: Zwerchbau mit 6 m Breite und Flachdach im Süden, Gaube im Nordosten mit Flachdach und liegende Fenster, allerdings mit durchgehender Traufe, Kniestock mit 1 m und Überschreitung der Baugrenze nach Westen. Die jetzt neu beantragten Befreiungen, Zwerchbau mit einer Breite von 8 m und Zwerchbau (vorher Gaube) im Norden werden nicht erteilt. Die Dacheindeckung muss in roter Farbe erfolgen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0
Datenstand vom 08.01.2018 12:18 Uhr