Formlose Bauvoranfrage für die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Garage
Daten angezeigt aus Sitzung:
24. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss, 15.12.2015
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Formlose Bauvoranfrage für den Neubau eines Einfamilienwohnhauses von Natascha und Florian Burkl auf Flst. 683/56, Gemarkung Herrieden, im Bebauungsplan Nr. 15.2 „Schrotfeld“, Am Fischerfeld 7.
Folgende Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes werden beantragt:
- Nichteinhaltung der Baulinie, Versetzung nach Norden um 10 m
- Überschreitung der Baugrenze nach Norden um 6 m
- Änderung der Firstrichtung.
Ein Bezugsfall für Befreiungen für die Nichteinhaltung der Baulinie (mit einer Länge von 2,5 m für den Zwerchbau und 5 m für das Hauptgebäude) sowie für die Überschreitung der Baugrenze (mit einer Länge von 3 m) ist in dieser Straße vorhanden, eine Befreiung mit den o.g. Maßen jedoch noch nicht. Die genannten Befreiungen betreffen das Nachbargrundstück Flst. 683/59, Gemarkung Herrieden. Die Änderung der Firstrichtung ist ebenfalls in dieser Straße vorhanden und betrifft das Grundstück Flst. 683/49, Gemarkung Herrieden.
Die Verwaltung schlägt daher vor, die gleichen Befreiungen analog Flst. Nrn. 683/59 und 683/49 in Aussicht zu stellen. Die Pläne können nach Bedarf in der Sitzung in Umlauf gegeben bzw. gezeigt werden.
Beschluss
Die gemeindliche Einvernahme zu den Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes kann analog der erteilten Befreiungen für die Flst. Nrn. 683/59 und 683/49, beide Gemarkung Herrieden, in Aussicht gestellt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0
Datenstand vom 08.01.2018 12:18 Uhr