Oberbauerneuerung der St 2248 - Überquerungshilfe in Leibelbach
Daten angezeigt aus Sitzung:
35. Stadtratssitzung, 06.04.2016
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
In der Sitzung des BUL-Ausschusses vom 05.04.2016 wurde über folgenden Sachverhalt beraten:
„Das Ing.-Büro Heller, Schernberg, hat die Überquerungshilfe in Leibelbach umgeplant, da kein Grunderwerb möglich ist. Die Planungsunterlagen sind diesem Tagesordnungspunkt digital beigefügt.
Das Staatliche Bauamt hat zur aktuellen Planung bereits Stellung genommen und keine Einwände erhoben, wenn die Finanzierung über den Sonderbaulastradweg Leibelbach-Häuslingen sowie Unterhalt und Betriebskosten der Beleuchtung von der Stadt Herrieden erfolgen kann.
Folgende Punkte müssen jedoch beachten werden:
- Die Überquerungshilfe muss vom Staatlichen Bauamt Ansbach auditiert werden.
- Eine ausreichende Straßenbeleuchtung muss mit eingeplant werden.
- Die artenschutzrechtliche Prüfung für die Fällung des im Plan gelb markierten Baumes ergab keine Einwände gegen eine Fällung in der Zeit vom 01.10.-28.02.
- Die im Plan grün markierten Bäume sind in jedem Fall zu erhalten, da sie eine gute Torwirkung haben und am Ortseingang eine gefällige optische Ortseingangs- Situation bilden; ggf. ist mit Böschungssteinen mit möglichst großem Wurzelraumerhalt zu arbeiten.“
In der Sitzung wird der Beschluss des BUL-Ausschusses bekanntgegeben.
Beschluss
Der Stadtrat schließt sich der Empfehlung des BUL-Ausschusses an und stimmt der oben genannten Planung der Überquerungshilfe in Leibelbach im Zuge der Oberbauerneuerung der St 2248 zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
Dokumente
Querungshilfe_Bäume (.pdf)
Überquerungshilfe _Leibelbach (.pdf)
Datenstand vom 10.10.2016 09:15 Uhr