Mit Schreiben vom 30.03.2016, eingegangen am 01.04.2016, teilte die Härtfelder IngenieurTechnologien GmbH aus Bad Windsheim im Auftrag der Gemeinde Burgoberbach mit, dass der Gemeinderat Burgoberbach in seiner Sitzung am 30.07.2015 die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen hat. Der Änderungsbeschluss wurde am 24.03.2016
ortsüblich bekanntgemacht.
Im Rahmen der 5. Flächennutzungsplanänderung hat der Gemeinderat Burgoberbach in der
Gemeinderatssitzung am 18.02.2016 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB nachfolgende Änderungen,
Ergänzungen sowie Rücknahmen im Flächennutzungsplan beschlossen:
1. Ausweisung einer Wohnbaufläche (W) im Bereich des Bebauungsplanes Nr. XXI
„An der Weiherschneidbacher Straße" und Ausweisung einer
Spielplatzfläche westlich der Wohnbaufläche „An der Weiherschneidbacher Straße“
(Größe: ca. 2,98 ha).
2. Teilweise Zurücknahme der gewerblichen Baufläche nördlich der Winterschneidbacher
Straße im westlichen Planbereich des derzeit ausgewiesenen Gewerbegebietes und
Ausweisung einer Sondergebietsfläche (S) im Bereich des Bebauungsplanes Nr. XXII
Gewerbegebiet „Im Herrmannshof II“ und des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
Sondergebiet „Großflächiger Einzelhandel“ (Größe: 2,23 ha).
3. Rücknahme der ausgewiesenen Wohnbaufläche im Nordwesten der Gemeinde
Burgoberbach (Größe: ca. 2,3 ha) und Darstellung als Fläche für die Landwirtschaft.
4. Nachrichtliche Übernahme des Überschwemmungsgebietes des Kappelbaches (HQ-100-Linie).
Gemäß § 8 Abs. 2 BauGB sind Bebauungspläne als verbindliche Bauleitpläne aus dem
Flächennutzungsplan zu entwickeln.
Die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Burgoberbach erfolgt gemäß §
8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren zur Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. XXI
„An der Weiherschneidbacher Straße“ und zur Aufstellung des
Bebauungsplanes Nr. XXII Gewerbegebiet „Im Herrmannshof II“ sowie des
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Sondergebiet „Großflächiger Einzelhandel“.
Die Prüfung des Planentwurfs durch die Verwaltung hat ergeben, dass Belange der Stadt Herrieden nicht tangiert werden.