Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. XXI "An der Weiherschneidbacher Straße", Gemeinde Burgoberbach


Daten angezeigt aus Sitzung:  30. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss, 19.04.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden) 30. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss 19.04.2016 ö 13

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 30.03.2016, eingegangen am 01.04.2016, teilte die Härtfelder IngenieurTechnologien GmbH aus Bad Windsheim im Auftrag der Gemeinde Burgoberbach mit, dass der Gemeinderat Burgoberbach in seiner Sitzung am 29.10.2015 die Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. XXI „An der Weiherschneidbacher Straße“ beschlossen hat. Der Änderungsbeschluss wurde am 24.03.2016 ortsüblich bekanntgemacht.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplan Nr. XXI „Erweiterung An der Weiherschneidbacher
Straße“ werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Schaffung eines ca. 2,98
ha (ohne externe Kompensationsflächen) großen Wohngebietes in der Gemeinde Burgoberbach, Gemarkung Burgoberbach, geschaffen.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes „An der Weiherschneidbacher Straße“ umfasst eine Größe von ca. 2,98 ha.

Der räumliche Geltungsbereich des Plangebietes wird wie folgt abgegrenzt:

-        Im Osten durch die Flst. Nrn. 667/1 (Teilfläche), 678 und 712 (Teilfläche).
-        Im Süden durch die Flst. Nrn. 666, 663, 650 (Teilfläche) und 651.
-        Im Westen durch Flst. 632 (Teilfläche).
-        Im Norden durch die Flst. Nrn. 659/18, 659/19, 659/20, 659/21, 659 (Teilfläche),
       659/22, 659/29, 666 und 667 der Gemarkung Burgoberbach.

Der räumliche Geltungsbereich des geplanten Spielplatzes wird wie folgt abgegrenzt:

-        Im Osten durch Flst. 632 (Teilfläche).
-        Im Süden durch Flst. 652.
-        Im Westen durch den Hesselbach mit der Flst. 439 (Teilfläche).
-        Im Norden durch Flst. 654 der Gemarkung Burgoberbach.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes (Plangebiet und Spielplatz)
beinhaltet folgende Grundstücke:

Flst. Nrn. 661, 664, 665, 662, 667/1 (Teilfläche), 666 (Teilfläche) sowie die Flst. 653 der
Gemarkung Burgoberbach.

Das Plangebiet soll gemäß § 4 BauNVO als Allgemeines Wohngebiet (WA) sowie als
öffentliche Grünfläche (Kinderspielplatz) ausgewiesen werden.
Gemäß § 5 BauGB regelt der Flächennutzungsplan als vorbereitender Bauleitplan die
Grundzüge der städtebaulichen Entwicklung der Gemeinde. Bebauungspläne sind gemäß §
8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln.
Da das geplante Wohnbaugebiet (WA-Gebiet) nicht im Flächennutzungsplan ausgewiesen
ist, findet parallel zur Erweiterung des Bebauungsplanes „An der Weiherschneidbacher
Straße“ eine Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde
Burgoberbach statt. Diese 5. Flächennutzungsplanänderung umfasst das geplante
Wohnbaugebiet und soll im Flächennutzungsplan als geplante Wohnbaufläche (W) ausgewiesen werden.

Die Prüfung des Planentwurfs durch die Verwaltung hat ergeben, dass Belange der Stadt Herrieden nicht tangiert werden.

Rechtliche Würdigung

Beteiligung i.S.v. § 4 Abs. 1 BauGB

Beschluss

Der BUL-Ausschuss nimmt die Planungen (Erweiterung des Bebauungsplanes) der Gemeinde Burgoberbach zur Kenntnis. Da Belange der Stadt Herrieden nicht berührt werden, wird den vorgelegten Planungen zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.12.2017 11:17 Uhr