Bauvoranfrage für die Nutzungsänderung Getränkemarkt in Spielhalle
Daten angezeigt aus Sitzung:
43. Stadtratssitzung, 05.10.2016
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Folgender Sachverhalt wurde in der Sitzung des BUL-Ausschussses am 04.10.2016 beraten:
„Bauantrag für die Nutzungsänderung eines Getränkemarktes in eine kerngebietstypische Spielhalle auf Flst. 1000, Gemarkung Herrieden, Münchener Str. 35, im Bebauungsplan Nr. 3 „Gewerbegebiet“, Herrieden.
Der Bebauungsplan ist als Gewerbegebiet nach § 8 BauNVO ausgewiesen. Hier sind Vergnügungsstätten ausnahmsweise zulässig. Rücksprache von Seiten der Verwaltung mit dem Landratsamt haben bereits stattgefunden. Die Bauvoranfrage wird dahingehend nochmals eingehend vom Landratsamt geprüft. Frau Vogelsang und Herr Rahn von der Regierung von Mittelfranken werden bei einem bereits festgelegten Termin im Landratsamt auch dieses Thema mit der Baugenehmigungsbehörde erörtern (Veränderungssperre, Ausweisung an anderer Stelle).“
Der BUL-Ausschuss fasste folgenden Beschluss: „Der BUL-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat die gemeindliche Einvernahme nicht in Aussicht zu stellen, da Vergnügungsstätten bereits in einem anderen Bebauungsplan zugelassen sind.“
Diskussionsverlauf
Herr Johann Heller teilt mit, dass zwischen zwei Spielstätten mindestens ein Abstand von 250 m Luftlinie sein muss.
Beschluss
Der Stadtrat schließt sich der Empfehlung des BUL-Ausschusses an.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Datenstand vom 27.10.2016 13:51 Uhr