BG 5 "Eulersfeld" - Auffüllungen
Daten angezeigt aus Sitzung:
31. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss, 09.05.2016
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Auf die Aussenbesichtigung wird verzichtet, stattdessen werden Bilder der Auffüllung des Geländes für den Neubau im Baugebiet Nr. 5 „Eulersfeld“ gezeigt. Im Rahmen des Genehmigungsfreistellungsverfahrens wurde der Bauherr bereits auf die zulässige Auffüllung laut Bebauungsplan hingewiesen (Besprechungstermin mit Bauherr und Baufirma). Daraufhin wurde für den Geländeschnitt ein Deckblatt eingereicht. Dadurch war das Genehmigungsfreistellungsverfahren (Ausführung nach Bebauungsplan) erst möglich. Es wurde nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen.
Beschluss
Der BUL-Ausschuss beauftragt die Verwaltung, mit dem Bauherrn bzw. der Baufirma ein klärendes Gespräch zu führen. Eine Genehmigung bzw. Befreiung hinsichtlich der momentan ausgeführten Auffüllung wird nicht in Aussicht gestellt, da mit weiteren Bezugsfällen zu rechnen (Nachbargrundstück ist noch nicht bebaut) und die Pflege der städtischen Ausgleichsfläche dann
nicht mehr gewährleistet ist.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
Datenstand vom 29.12.2017 11:15 Uhr