AN 36, Zebrastreifen und Geschwindigkeitsbeschränkung in Elbersroth


Daten angezeigt aus Sitzung:  32. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss, 07.06.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden) 32. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss 07.06.2016 ö 3.2

Sachverhalt

Mit E-Mail vom 01.03.2016 wurde von der Stadt Herrieden beim Landratsamt Ansbach (Verkehrsbehörde) beantragt, im Bereich des Spielplatzes in Elbersroth im Verlauf der Kreisstraße AN 36 einen Zebrastreifen und eine Geschwindigkeitsbeschränkung anzuordnen.

Ergebnis Zebrastreifen:
Nach Auskunft des Staatlichen Bauamtes Ansbach werden die Mindestwerte sowohl hinsichtlich
des Fußgänger- wie auch des Fahrzeugaufkommens vorliegend bei Weitem nicht erreicht. Die Anordnung eines Zebrastreifens kann daher nicht in Frage kommen.

Ergebnis Verkehrsbeschränkung:
Nur bei Vorliegen von außerordentlichen Gefahren, wie im unmittelbaren Umfeld von Schulen, kann die Geschwindigkeit abschnittsweise auf 30 km/h herabgesetzt werden. Bei Kinderspielplätzen gilt die Regelung allerdings nicht. Die Anordnung einer Geschwindigkeitsbeschränkung ist nicht möglich.
Die E-Mail des Landratsamtes Ansbach (Verkehrsbehörde) vom 02.05.2016 ist im RIS hinterlegt .

Datenstand vom 29.12.2017 11:13 Uhr