18. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 3 "Leonhardswegfeld", Stadt Feuchtwangen
Daten angezeigt aus Sitzung:
32. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss, 07.06.2016
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Mit Schreiben vom 25.05.2016, eingegangen am 27.05.2016, teilte die WLG Wollborn Landschaftsarchitekten GmbH aus Nürnberg im Auftrag der Stadt Feuchtwangen mit, dass der Stadtrat von Feuchtwangen in seiner Sitzung am 18.05.2016 die eingegangenen Stellungnahmen zu den oben genannten Bauleitplanverfahren behandelt und hierzu Beschlüsse gefasst hat. In gleicher Sitzung wurden die Planungen i.d.F. vom 18.05.2016 gebilligt.
Folgende Ergänzungen der o.g. Planungen wurden beschlossen:
- Einzelhandelsbetriebe mit zentrenrelevanten Sortimenten gemäß Anlage 2 zum LEP
werden ausgeschlossen
- Die Begründung sowie die Festsetzungen wurden um eine verbindliche Aussage zur Umsetzung der CEF-Maßnahmen aus dem saP-Gutachten ergänzt
- Die Festsetzungen zur Abwasserbeseitigung wurden textlich als auch zeichnerisch überarbeitet und in den Begründungen angepasst. Eine hydraulische Abschätzung eines 100-jährigen Hochwassers für den Überschlagbach wurde ebenso eingearbeitet wie das Überschwemmungsgebiet der Sulzach.
Die Prüfung des Planentwurfs durch die Verwaltung hat ergeben, dass Belange der Stadt Herrieden nicht tangiert werden.
Rechtliche Würdigung
Beteiligung i.S.v. § 4 Abs. 2 BauGB
Beschluss
Der BUL-Ausschuss nimmt die Planungen (Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Erweiterung des Bebauungsplanes) der Stadt Feuchtwangen zur Kenntnis. Da Belange der Stadt Herrieden nicht berührt werden, wird den vorgelegten Planungen zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
Datenstand vom 29.12.2017 11:13 Uhr