Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage
Daten angezeigt aus Sitzung:
33. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss, 28.06.2016
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Bauantrag für den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage von Adelheid und Walter Schenk auf Flst. 1, Gemarkung Lammelbach, Manndorf 1.
Eine formelle Bauvoranfrage lag bereits am 20.01.2015 vor. Die Bauvoranfrage wurde vom Landratsamt am 30.06.2015 genehmigt. In der Bauvoranfrage war noch keine Aussage über die Ausführung der Erschließung hinsichtlich Kanal- und Wasser getroffen worden.
Nunmehr wird die Erschließung Kanal im öffentlichen Grund beantragt. Es muss ein bestehender Graben verfüllt werden. In einem Vorgespräch im Technischen Bauamt wurde die Erschließung über das eigene Grundstück empfohlen. Situation wird in der Sitzung erläutert.
Beschluss
Der BUL-Ausschuss stimmt der Verlegung der Kanal- und Wasserleitungen auf städtischem Grund zu. Eine Grunddienstbarkeit wird eingetragen. Sämtliche Kosten des Anschlusses ist vom Bauherrn zu übernehmen. Die Ausführung der Arbeiten durch eine Fachfirma ist nach Angaben des Technischen Bauamtes auszuführen. Nach Fertigstellung sind die Trassierungspläne vorzulegen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
Datenstand vom 29.12.2017 11:09 Uhr