Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 23 Gewerbegebiet "Bauhof", Gemeinde Burgoberbach
Daten angezeigt aus Sitzung:
38. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss, 22.11.2016
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Mit Schreiben vom 17.10.2016, eingegangen am 18.10.2016, teilte die Härtfelder IngenieurTechnologien GmbH aus Bad Windsheim im Auftrag der Gemeinde Burgoberbach mit, dass der Gemeinderat Burgoberbach in seiner Sitzung am 15.09.2016 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. XXIII Gewerbegebiet „Bauhof“ beschlossen hat.
Mit dem Bebauungsplan Nr. XXIII Gewerbegebiet „Bauhof“ werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines gemeindlichen Bauhofes ermöglicht.
Der räumliche Geltungsbereich des Aufstellungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. XXIII
Gewerbegebiet „Bauhof“ umfasst eine Größe von ca. 3.150 m².
Von der Aufstellung sind die Flst. Nrn. 629 und 627 (Teilfläche) der Gemarkung Burgoberbach betroffen.
Die Planungsfläche soll gemäß § 8 BauNVO als Gewerbegebiet (GE) ausgewiesen
werden.
Die Prüfung des Planentwurfs durch die Verwaltung hat ergeben, dass Belange der Stadt Herrieden nicht tangiert werden.
Rechtliche Würdigung
Beteiligung i.S.v. § 4 Abs. 1 BauGB
Beschluss
Der BUL-Ausschuss nimmt die Planungen (A
ufstellung des Bebauungsplanes) der Gemeinde Burgoberbach zur Kenntnis. Da Belange der Stadt Herrieden nicht berührt werden, wird den vorgelegten Planungen zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
Datenstand vom 29.12.2017 10:54 Uhr