Formlose Bauvoranfrage für den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage
Daten angezeigt aus Sitzung:
39. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss, 13.12.2016
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Familie Sichelstiel und Frau Karin Seibold stellen eine formlose Bauvoranfrage für den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage, auf Flst. 1328/24 im Bebauungsplan Nr. 1 „Herrieden“, Bayernring 4. Vorher soll das alte bestehende Einfamilienwohnhaus abgebrochen werden.
In diesem Bebauungsplan aus dem Jahre 1985 sind folgende Festsetzungen vorgesehen:
- für WR I - 30 cm Kniestock, 1 Vollgeschoss, Satteldach 36 – 42 °DN, Traufhöhe max. 3,50 m.
Das neue Wohnhaus soll nun mit einem zusätzlichen OG und einem Pultdach errichtet werden. Alternativ könnte man sich auch ein flachgeneigtes Satteldach mit 20 – 25 ° vorstellen.
Folgende Befreiungen müssten erteilt werden:
- Pultdach mit DN 20° anstatt Satteldach mit 36 – 42°DN
- Errichtung mit einem zusätzlichen Vollgeschoss (OG)
- Traufhöhe.
Bezugsfall für die Abweichung hinsichtlich des DG-Ausbaues mit einer großen Dachgaube (Zwerchbau) und einem Kniestock von 0,50 m sind in der gleichen Nutzungsschablone bereits vorhanden.
Die Befreiung für einen höheren Kniestock (evtl. 0,50 oder 0,75 m) und einem Satteldach mit einer anderen Dachneigung wären denkbar.
Beschluss
Der BUL-Ausschuss kann einer Befreiung für einen höheren Kniestock und einer anderen Satteldachneigung (analog Bauvorhaben im BG „Mühlfeld“) in Aussicht stellen. Die Befreiung für die Errichtung eines Pultdaches kann nicht in Aussicht gestellt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Datenstand vom 29.12.2017 10:52 Uhr