Feststellung der Jahresrechnung 2015
Daten angezeigt aus Sitzung:
51. Stadtratssitzung, 22.03.2017
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Stadtratsmitglied Dieter Bunsen trägt den Sachverhalt vor. In der Sitzung vom 14.09.2016 nahm der Stadtrat die Jahresrechnungen 2015 der Stadt Herrieden, der Armendürftungsstiftung Herrieden, der Strobel´schen Stipendienstiftung und der Stadtstiftung Herrieden zur Kenntnis und verwies sie zur Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung in den Rechnungsprüfungsausschuss (Art. 103 GO). Das Gremium hat hierzu insgesamt sieben Sitzungen abgehalten.
Die Rechnungsprüfung erstreckt sich auf die Einhaltung der für die Wirtschaftsführung geltenden Vorschriften und Grundsätze, insbesondere darauf, ob
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Haushaltssatzung und Haushaltsplan eingehalten worden sind,
- Einnahmen und Ausgaben begründet und belegt sind sowie die Jahresrechnung und die Vermögensnachweise ordnungsgemäß aufgestellt sind,
- Wirtschaftlich und sparsam verfahren wird,
- die Aufgaben mit geringem Personal- oder Sachaufwand oder auf andere Weise, wirksamer erfüllt werden können.
Inhalt und Ergebnis der örtlichen Rechnungsprüfung sind im Bericht vom 16.02.2017 aufgezeigt. Die Fraktionen erhielten im Vorfeld eine Ausfertigung des Berichts. Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, Herr Dieter Bunsen, erläutert den Abschlussbericht. Die Haushaltsrechnung 2015 schließt mit folgenden Ergebnissen ab (Vorjahr in Klammern):
- Verw.HH in Einnahmen/Ausgaben* 20.016.644,48 € (20.439.825,29 €)
- Verm.HH in Einnahmen/Ausgaben* 7.631.643,98 € (10.410.206,29 €)
- Gesamthaushalt 27.648.288,46 € (30.850.031,58 €)
(*bereinigte Soll-Einnahmen und Soll-Ausgaben)
Rechtliche Würdigung
Art. 102 Abs. 3 GO
Beschluss
Der Stadtrat beschließt gem. Art. 102 Abs. 3 GO für die Stadt Herrieden, die Armendürftungsstiftung Herrieden, die Strobel´sche Stipendienstiftung und die Stadtstiftung Herrieden die Haushalts- und Wirtschaftsführung für das Rechnungsjahr 2015 festzustellen.
- Der Stadtrat genehmigt die gebildeten Haushaltseinnahme und –ausgabereste im Vermögenshaushalt 2015.
- Der Stadtrat genehmigt die über- und außerplanmäßigen Ausgaben im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt gemäß Art. 66 GO.
- Der Stadtrat genehmigt die Jahresrechnung 2015 mit allen Anlagen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Datenstand vom 07.04.2017 10:41 Uhr