Neuaufstellungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 17 "Wohnen im Burgerfeld" mit integriertem Grünordnungsplan, Herrieden


Daten angezeigt aus Sitzung:  51. Stadtratssitzung, 22.03.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 51. Stadtratssitzung 22.03.2017 ö 9

Sachverhalt

Aufstellung eines Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan gemäß § 2 BauGB i.V. m. § 13 a BauGB. Das Plangebiet liegt im Norden der Stadt Herrieden, nördlich der Ansbacher Straße. Es handelt sich um eine stillgelegte Gewerbefläche, das ehemalige „Colagelände“. Das Gebiet ist umgeben von Wohn- bzw. gemischter Bebauung.
Hier ist es nunmehr erforderlich einen neuen Beschluss herbeizuführen, da der Geltungsbereich mit dem Flst. 615/1, Gemarkung Herrieden erweitert wurde. Der erste Aufstellungsbeschluss wurde in der Sitzung am 27.07.2016 gefasst.
Die Aufstellung des vorliegenden Bebauungsplanes hat die Wiedernutzbarkeit der brachliegenden Flächen zum Ziel. Aus diesem Grund wird der Bebauungsplan im Sinne des § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren aufgestellt.
Das Gebiet umfasst die Fläche der Grundstücke Flst.Nrn. 615, 615/1, 1456/10, 1457/2 und 1667/73, Gemarkung Herrieden.
Herr Heller, Ing.-Büro Heller, stellt den Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan dem Stadtrat vor.
Der Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan wird vom Ing.-Büro Heller, Herrieden erstellt.

Rechtliche Würdigung

Beteiligung i.S.v. § 4 Abs. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB

Finanzielle Auswirkungen

Für die Stadt Herrieden entstehen keine Kosten.

Beschluss

a)        Der Stadtrat beschließt, aufgrund des § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 17 „Wohnen im Burgerfeld“ mit integriertem Grünordnungsplan – Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB im Sinne des § 12 Abs. 1 BauGB – Ausweisung eines Wohngebietes (WA) gemäß § 4 BauNVO.

b)        Der Aufstellungsbeschluss ist im Amtsblatt der Stadt Herrieden zu veröffentlichen. Es ist möglich, das beschleunigte Verfahren nach § 13 a BauGB in Anlehnung an § 13 BauGB durchzuführen. Infolgedessen kann auf die frühzeitige Beteiligung verzichtet werden und unmittelbar die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.

c)        Die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB ist im Amtsblatt der Stadt Herrieden bekannt zu geben. Diese findet in der Zeit vom 30.03. bis 02.05.2017 statt.

d)        Das Ing.-Büro Heller, Herrieden führt die Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB durch. Der Durchführungsvertrag ist bis zur Anhörung vorzulegen. Der Vorhabensträger verpflichtet sich, sämtliche anfallende Kosten der Erschließung und die Planungskosten zu übernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Dokumente
Bebauungsplan1003aktuell (.pdf)

Datenstand vom 07.04.2017 10:41 Uhr