Auflösung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung von Rauenzell, Roth und Thann


Daten angezeigt aus Sitzung:  59. Stadtratssitzung, 04.10.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 59. Stadtratssitzung 04.10.2017 ö 3.2

Sachverhalt

Mit Körperschaftssteuerbescheid vom 11.09.2017 des Finanzamtes Ansbach erhielt die Stadt Herrieden als Rechtsnachfolger des Wasserzweckverbandes die Festsetzung und Abrechnung für das abgelaufenen Rechnungsjahr 2016. Es ergab sich eine Rückerstattung von 3.794,77 €. Ebenfalls festgesetzt wurde das steuerliche Einlagekonto des durch Umwandlung von eventuellen Rücklagen entstandenen Nennkapitals. Die Endbestände am Schluss des Wirtschaftsjahres beliefen sich auf 0,00 €, d.h. eine Besteuerung durch Auflösung verdeckter Rücklagen ist nicht gegeben. Der Zweckverband gilt somit rechtlich als auch steuerrechtlich als aufgelöst. Im Rahmen seiner jährlichen Prüfung der Jahresrechnung wird sich der städtische Rechnungsprüfungsausschuss (als Rechtsnachfolger) noch mit dem Wirtschaftsjahr 2016 des Zweckverbandes befassen. 

Datenstand vom 26.10.2017 08:01 Uhr