Armendürftungsstiftung; Jahresrechnung 2016 und Haushaltsplan 2017
Daten angezeigt aus Sitzung: 61. Stadtratssitzung, 15.11.2017
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Stadtrat (Stadt Herrieden) | 61. Stadtratssitzung | 15.11.2017 | ö | 5 |
Sachverhalt
Der Jahresabschluss 2016 für die Armendürftungsstiftung Herrieden schließt im Verwaltungshaushalt mit 5.138,23 € und im Vermögenshaushalt mit 19.745,07 € ab. Der Haushaltsansatz für das Jahr 2017 wird in den Einnahmen und Ausgaben im Verwaltungshaushalt auf 3.850,00 € und im Vermögenshaushalt auf 15.120,00 € festgesetzt.
Rechtliche Würdigung
Die Armendürftungsstiftung ist eine rechtsfähige örtliche Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Herrieden und unterliegt der Stiftungsaufsicht des Landratsamtes (Art. 20 Abs. 2 BayStG – Kommunale Stiftung). „..Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke..“).
Beschluss
Der Stadtrat nimmt den Haushaltsansatz 2017 für die Armendürftungsstiftung Herrieden zur Kenntnis und genehmigt die Jahresrechnung 2016 vorbehaltlich des Ergebnisses des Rechnungsprüfungsausschusses.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Datenstand vom 15.12.2017 08:07 Uhr