Auflösung der FFW Lammelbach


Daten angezeigt aus Sitzung:  62. Stadtratssitzung, 13.12.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 62. Stadtratssitzung 13.12.2017 ö 3.4

Sachverhalt

In der Hauptversammlung der FFW Lammelbach am 16.11.2017 im Gasthaus Bayer Franz in Leibelbach wurde über die Auflösung der FFW Lammelbach entschieden.
Es waren alle 10 aktiven Wehrmänner der FFW Lammelbach anwesend.
Im Vorfeld wurde mit Herrn Müller, Kreisbrandrat des Landkreises Ansbach, die rechtlichen Grundlagen der Auflösung nach Art. 5 Abs. 2 Bayerisches Feuerwehrgesetz geprüft.
Folgende Punkte mussten überprüft bzw. abgearbeitet werden:

  1. Prüfung durch die Kommune, ob eine Bestandsgarantie besteht (Art. 5 Abs. 2 Rdn. 35,    35 a BayFwG in Verbindung mit § 4 Abs. 2 Verordnung zur Auflösung der Bayerischen Feuerwehrgesetzes (AVBayFwG). 
Das Ergebnis der Prüfung hat ergeben, dass aufgrund der geringen Mitgliederzahl die Bestandsgarantie nicht gegeben ist.
  1. Die Stadt Herrieden muss das Landratsamt beauftragen, zu prüfen, ob die Einhaltung der Hilfsfrist von 10 Minuten weiterhin durch die benachbarten Feuerwehren gegeben ist (Art. 5 Abs. 2 Rnd. 35 a + 36 Pkt b BayFwG) und die Auflösung möglich ist.
Die Antwort des Landratsamtes war, dass die Hilfsfrist durch die FFW Herrieden gewährleistet ist und die FFW Lammelbach aufgelöst werden kann.
  1. Die betroffene Feuerwehr beschließt die Auflösung.
Die Abstimmung wurde in der Hauptversammlung in geheimer Wahl durchgeführt.
Das Abstimmungsergebnis hat ergeben, dass alle aktiven Wehrmänner der FFW Lammelbach für die Auflösung der Feuerwehr gestimmt haben. Das Ergebnis der Wahl wurde im Wahlprotokoll niedergeschrieben.
Die Niederschrift des Wahlprotokolls ist im RIS hinterlegt.
Durch das Wahlergebnis ist die Feuerwehr Lammelbach mit sofortiger Wirkung aufgelöst.
  1. Die Stadt Herrieden teilt dem Landratsamt –SG31- die Auflösung der FFW Lammelbach mit, und bittet um die Änderung der Alarmierungsplanung.
Die Meldung an das Landratsamt Ansbach erfolgte durch Herrn Winterott am 28.11.2017.
Dem Landratsamt Ansbach wurde auch mitgeteilt, wer die Orte betreut, für die bisher die FFW Lammelbach zuständig war.
In der Kommandantenversammlung am 27.11.2017 wurde folgende Aufteilung beschlossen:
Von der FFW Heuberg wird in Zukunft der Ort Leibelbach betreut.
Von der FFW Roth (zu dieser Wehr treten 5 Wehrmänner der aufgelösten Wehr Lammelbach bei) werden die Orte Lammelbach, Manndorf, Sauerbach und Winn betreut.

Die Ausrüstungsgegenstände der FFW Lammelbach wurden bereits an die Gerätewarte der FFW Herrieden übergeben.

Der Teil des Gebäudes in Lammelbach, der von der FFW Lammelbach als Feuerwehrgerätehaus benutzt wurde, kann weiterhin von der Altgemeinde Lammelbach als Lagerplatz benutzt werden. Die Altgemeinde Lammelbach kommt für den Unterhalt des Raumes auf.
Mit dem Landratsamt Ansbach wurde abgeklärt, dass die Sirene auf dem FFW-Gerätehaus in Lammelbach bestehen bleibt und diese im Alarmierungsfall mit der Sirene der FFW Roth ausgelöst wird.

Die renovierte historische Spritze der FFW Lammelbach aus dem Jahre 1906 soll, wenn möglich, an ein Museum als Leihgabe übergeben werden. Eine Entscheidung steht derzeit noch aus.
Ein Foto der historischen Spritze der FFW Lammelbach ist im RIS hinterlegt.



Dokumente
Auflösungsprotokoll (.pdf)
Historische Spritze Lammelbach (.pdf)

Datenstand vom 25.01.2018 07:56 Uhr