Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Einliegerwohnung und Carport/Geräteschuppen


Daten angezeigt aus Sitzung:  41. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss, 31.01.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden) 41. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss 31.01.2017 ö 5.2

Sachverhalt

Bauantrag für den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Einliegerwohnung und Carport/Geräteschuppen auf Flst. 683/56, Gemarkung Herrieden von Lisa und Tobias Keilwerth im Bebauungsplan Nr. 15.2 „Schrotfeld“, Am Fischerfeld 7.
(Siehe Bauvoranfrage vom 25.10.2016, TOP 5.1)
Die Änderung für die Firstrichtung entfällt. Das Bauvorhaben wird 1 m nach hinten versetzt, laut Bauvoranfrage wurden 5 m beantragt und die Traufhöhe ist anstatt 4,90 m nunmehr 5,09 m. Der zusätzliche Stellplatz ist neu dazugekommen.

Folgende Befreiungen sind erforderlich und werden beantragt:
-        Versetzung des gesamten Bauvorhabens nach Nord-Osten um ca. 1 m, daher Überschreitung der Baugrenze und Nichteinhaltung der Baulinie. Carport mit Geräteschuppen ist komplett außerhalb der festgesetzten Fläche.
-        Satteldach mit 30° anstatt Satteldach mit 48 – 50°DN.
       Die Firsthöhe (7, 695 m) hält die Vorgaben des Bebauungsplanes in der Schablone für Satteldach (9,75 m) ein.
-        Errichtung mit einem OG (E + I) anstelle E + D, somit Traufhöhe von 5,095 m anstatt 3,25 m.
       Bezugsfälle sind vorhanden.
-        Anbau – Befreiung für die Nichteinhaltung 1,00 m von der Gebäudeecke abzurücken (Pkt. 2.8.2).
-        Errichtung eines Stellplatzes außerhalb der festgesetzten Fläche.

Beschluss

Der BUL-Ausschuss erteilt die gemeindliche Einvernahme zu allen beantragten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.12.2017 07:55 Uhr